Neue Corona-Hilfen: Ausfallsbonus & Umsatzersatz für indirekt Betroffene

16. Februar 2021

© Foto: Wirtschaftsbund

Neue Corona-Hilfen: Ausfallsbonus & Umsatzersatz für indirekt Betroffene

16. Februar 2021

Ab sofort wird nicht nur den geschlossenen Betrieben sondern allen, die jetzt aufgrund der Dauer der Krise massive Umsatzeinbrüche hatten geholfen!

Wie helfen nicht nur den geschlossenen Betrieben sondern allen, die jetzt aufgrund der Dauer der Krise massive Umsatzeinbrüche haben. Die Beantragung erfolgt mit wenigen Klicks ab heute Nachmittag über FinanzOnline.

Ausfallsbonus:

  • Ist ab heute Nachmittag auf Finanz Online beantragbar. 
  • Zeitraum: November 2020 bis Juni 2021; der Ausfallsbonus kommt somit auch jenen Unternehmen zugute, die nicht direkt oder indirekt durch die COVID Maßnahmen betroffen waren, aber trotzdem einen hohen Umsatzausfall erlitten haben.
  • Ersatzrate: bis zu 30% des Umsatzes:
  • die Hälfte Ausfallsbonus, die andere Hälfte: Vorschuss auf Fixkostenzuschuss II
  • Die Maximalhöhe beträgt: 60.000 Euro (30.000 Euro Ausfallsbonus und 30.000 Euro Vorschuss pro Monat)
  • Wenige (5) Klicks, die Eingabe des Namens und der Kontonummer und das Geld ist in etwa 10 Tagen am Konto.
  • Für dieses Hilfsinstrument sind 1 Milliarde Euro vorgesehen.

>>> http://bit.ly/BMF_Ausfallsbonus 

Umsatzersatz für indirekt Betroffene:

  • Zeitraum: wie beim Umsatzersatz für direkt Betroffene soll der Umsatz für die Monate November und Dezember 2020 ersetzt werden.
  • Antragsvoraussetzungen: Mindestens 50% Umsatzzusammenhang mit einem oder mehreren im Lockdown geschlossenen Betrieben.
  • Im Betrachtungszeitraum mindestens 40% Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019).
  • Ersatzrate: es gelten grundsätzlich dieselben Ersatzraten wie beim Umsatzersatz für direkt Betroffene
  • Anträge können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden, um den Unternehmen ausreichend Zeit für die Beantragung zu gewähren.
  • Die Kosten hierfür werden mit 800 Mio. berechnet.

>>> https://bit.ly/Umsatzersatz_IndirektBetroffene 
>>> http://bit.ly/BMF_indirektBetroffene 

Anhebung Beihilfen:

  • Auf nationaler Ebene wurden die entsprechenden Anpassungen vorgenommen, damit die laufenden Hilfsprogramme so rasch wie möglich an den neuen Rahmen angepasst werden können.
  • Die entsprechenden Richtlinien wurden bereits erneut bei der EU-Kommission notifiziert und gelten ab sofort.
  • Die bisherige Obergrenze bei den Direktzuschüssen nach Artikel 3.1 von 800.000 Euro wurde auf 1,8 Millionen Euro pro Unternehmen angehoben.
  • Für den Verlustersatz wird die Obergrenze von drei Millionen auf 10 Millionen Euro angehoben. Das bedeutet mehr als eine Verdreifachung des Betrages und somit die volle Ausschöpfung des Rahmens.

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