Die Rahmenbedingungen für Naturkosmetik wurden aktualisiert. Ein wichtiger Schritt für die heimischen Hersteller, betont die Branchenvertretung.
Viel Einsatz und hunderte Stunden an Arbeit waren notwendig, ehe die neuen nationalen Vorgaben für die Herstellung von Naturkosmetika abgeschlossen werden konnte. „Damit ist ein Meilenstein gelungen und eine Haupt-Baustelle in unserer Branche beseitigt”, ist Wolfgang Lederhaas, Innungsmeister der Chemischen Gewerbe und selbst Hersteller von Naturkosmetika, erleichtert. Er war selbst maßgeblich daran beteiligt, dass dieser Schritt nach über fünfjährigen Verhandlungen endlich abgeschlossen werden konnte. Die jetzige Regelung gebe den Konsumenten Sicherheit und stoppe die Benachteiligung heimischer Hersteller gegenüber ausländischer Konkurrenz, sagt er.
Keine einheitliche Definition
Naturkosmetika sind Erzeugnisse, die aus überwiegend natürlichen Rohstoffen hergestellt werden. Eine darüber hinausgehende EU-weite Norm gibt es für diesen Bereich aber nicht. Österreich ist eines jener Länder, die nationale Regeln definiert haben – bei uns ein eigenes Kapitel (B 33) im Österreichischen Lebensmittelbuch. Die dort normierten Vorgaben waren bisher aber sehr streng und puristisch, sagt Lederhaas. „Produzenten konnten sie nicht erfüllen, ohne dass die Funktionalität vieler Produkte litt oder sie an der technischen Machbarkeit scheiterten.” Dagegen haben andere Länder weit weniger strenge Vorgaben für Naturkosmetik – Österreich ist von solchen Nachbarn umgeben. „Ein eklatanter Wettbewerbsnachteil für unsere Betriebe – und das, während der Bereich Naturkosmetik boomt”, so Lederhaas. Daher gibt es auf dem heimischen Markt weniger Naturkosmetika aus inländischer Erzeugung als möglich wäre. Parallel haben zahlreiche Vereine und Verbände im Lauf der Zeit eigene privatrechtliche Naturkosmetik-Gütesiegel lanciert. Jedes davon setzt auf verschiedene Kriterien – in Summe eine äußerst unübersichtliche Situation für Konsumenten und Hersteller. Für die 130 Wiener Kosmetikhersteller – vorwiegend kleine Unternehmen – ist die eher kostspielige Zertifizierung mit einem Gütesiegel ohnehin eine große finanzielle Hürde.
Vorschriften sind nun praxisnahe
Mit der Neufassung des Kapitels Naturkosmetik im Lebensmittelbuch wurden nun Richtlinien geschaffen, die es Kosmetikherstellern erleichtern, ihre Produkte auch als Naturkosmetik deklarieren zu dürfen. Verfahren und Stoffe, die bei der Herstellung von Naturkosmetika eingesetzt werden dürfen, wurden unter Berücksichtigung strenger ökologischer Gesichtspunkte neu definiert und auch die technischen Veränderungen der letzten Jahre berücksichtigt.
„Die neuen Rahmenbedingungen bieten Konsumenten als auch Herstellern Sicherheit und ermöglichen grünes Wachstum.”
Wolfgang Lederhaas
Visuelles Gütesiegel als Ziel
Dennoch ist noch einiges zu tun, betont der Branchenvertreter, besonders beim Thema Marketing. Ein nationales Gütesiegel für heimische Naturkosmetika würde hier vieles vereinfachen und den Konsumenten die Orientierung erleichtern. Und aus der Sicht der Erzeuger wäre ein Verzeichnis, das alle erlaubten Rohstoffe auflistet, eine wesentliche Erleichterung.
Quelle: WK-Wien