Erhöhung der Förderung, der Einkommensgrenze und Gestaltung der Teilbarkeit von Betreuungsverhältnissen sind wichtige Vorhaben
Als ein wesentliches Ziel für ihre Arbeit im Herbst und ihre Vorbereitungen darauf sieht die Vertreterin der 24-Stunden-Betreuerinnen in der Wirtschaftskammer Wien, Bibiana Kudziova, eine echte Erhöhung der staatlichen Förderung. „Das, was bisher passiert ist, also die Anpassung von 550 Euro auf 800 Euro, war ja eigentlich die bisher einzige Inflationsabgeltung seit dem Jahr 2007. Somit kann nicht von einer Erhöhung gesprochen werden.“ Der nächste Schritt muss, laut Kudziova, eine tatsächliche Erhöhung auf 1.100 Euro sein plus ein Qualitätsbonus von 500 Euro. Der Bonus dient der Finanzierung von Qualitätsvisiten durch diplomierte Pflegefachkräfte für Qualitätssicherung, fachliche Anleitung und – rechtlich notwendige – Delegationen.
„Seit der Einführung des Gewerbes „Personenbetreuung“ im Jahr 2007 hat sich im Umfeld der Betreuerinnen einiges geändert, weshalb die Honorare qualitativ angepasst werden müssen“, verlangt Kudziova. Deshalb gilt es die vom Sozialministerium an die betreuten Klienten ausbezahlte Förderung zu erhöhen. In der jüngeren Vergangenheit haben immer mehr Betreuerinnen Österreich in Richtung Westeuropa verlassen, da sie dort weit mehr verdienen. Kudziova: „Wenn wir diesen absehbaren Exodus stoppen und damit die Betreuung von österreichweit 40.000 Klienten sicherstellen wollen, wird es ohne höhere Honorare nicht gehen.“
Förderung muss – wie alle Sozialleistungen – künftig jährlich valorisiert werden
Die Vertreterin der Personenbetreuerinnen weist auch auf eine andere Forderung hin, die bereits seit längerem erhoben wird: „Die Förderung zur 24-Stunden-Betreuung sollte, so wie es bei den meisten anderen Unterstützungen im Sozialbereich bereits der Fall ist, jährlich um die Inflationsrate erhöht werden.“
Einkommensgrenze zum Bezug der Förderung nach 15 Jahren endlich anheben
Und noch ein Thema steht auf der Arbeits-Agenda der Interessenvertreterin aus der WK Wien: Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung ist aktuell an eine Einkommensgrenze beim betreuten Klienten von 2.500 Euro gebunden. Diese Grenze ist seit 2007 nie valorisiert worden. Durch die laufenden, inflationsbedingten Erhöhungen der Einkommen und Pensionen seit 2007 müsste diese Einkommensgrenze, um sie real auf demselben Niveau zu halten, auf mittlerweile über 3.500 Euro erhöht worden sein. Daher ist auch hier eine Erhöhung unbedingt erforderlich.
Brutto mehr, netto weniger – worauf bei höheren Honoraren zu achten ist
Kudziova weist auf noch einen weiteren Problembereich, den es gemeinsam mit der Politik zu lösen gilt, hin: „Höhere Honorare hieße aber auch für viele Betreuerinnen, dass sie einkommenssteuerpflichtig werden, weil sie die Grenze von jährlich 11.693 Euro Einkommen überschreiten. Da kann es dann, ohne steuerliche oder einkommensmäßige Veränderungen, rasch dazu kommen, dass trotz höherem Honorar, nach Abzug von Steuer und Sozialversicherung der Betreuerin netto weniger übrigbleibt als vor der Erhöhung.“
Kudziova bietet Ministerium Mitarbeit bei Regelung neuer Formen der 24-Stunden-Betreuung an
Der Sozialminister hat am 24. Mai in einer Medieninformation die Regelung zur Teilbarkeit von 24-Stunden-Betreuungen angekündigt. Demnach sollen 24-Stunden-Betreuerinnen künftig bis zu drei Personen in einem privaten Haushalt betreuen können, auch wenn die nicht in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen. „Diese Ankündigung des Ministers wirft für uns Betreuerinnen natürlich jede Menge Fragen auf. Ebenso hätten wir, als davon unmittelbar Betroffene, einiges an Inhalten einzubringen. Als gewählte Vertreterin von rund 11.000 Personenbetreuerinnen in Wien biete ich dem Ministerium meine Mitarbeit bei der konkreten Ausarbeitung dieses weiteren Models zur Betreuung an. Denn es wird wichtig sein, genau darauf zu achten, ob dieses Model ohne Schlechterstellung oder Mehrbelastung der einzelnen Betreuerin möglich ist“, schließt Kudziova ihre Aufzählung der Herbstagenda zur Arbeit für die 24-Stunden-Betreuerinnen.
Quelle: WK-Wien