Kunsthandwerke: Weniger Bürokratie für Abhaltung von Märkten

30. Juni 2021

© Foto: Foto Weinwurm

Kunsthandwerke: Weniger Bürokratie für Abhaltung von Märkten

30. Juni 2021

Bundesinnungsmeister Wolfgang Hufnagl erfreut: Bewilligungspflicht bei Behörde und der Mindestabstand entfallen

Die Öffnungsverordnung bringt ab 1. Juli wesentliche Erleichterungen für die Abhaltung von Kunsthandwerksmärkten: Künftig ist keine generelle Anzeige- und Bewilligungspflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde mehr vorgeschrieben. Der Mindestabstand entfällt. 

„Damit konnten weitere Erleichterungen für die Mehrzahl der Gelegenheitsmärkte erreicht werden.“

Wolfgang Hufnagl Bundesinnungsmeister der Kunsthandwerke

Die Erleichterungen sind für Wolfgang Hufnagl, der als Bundesinnungsmeister der Kunsthandwerke rund 6.000 Betriebe österreichweit vertritt, ein großer Erfolg. Die auf Kunsthandwerksmärkten angebotenen Erzeugnisse österreichischer Kunsthandwerker sind wichtige Botschafter Österreichs im internationalen Tourismus.

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