Bundesinnungsmeister Wolfgang Hufnagl erfreut: Bewilligungspflicht bei Behörde und der Mindestabstand entfallen
Die Öffnungsverordnung bringt ab 1. Juli wesentliche Erleichterungen für die Abhaltung von Kunsthandwerksmärkten: Künftig ist keine generelle Anzeige- und Bewilligungspflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde mehr vorgeschrieben. Der Mindestabstand entfällt.
„Damit konnten weitere Erleichterungen für die Mehrzahl der Gelegenheitsmärkte erreicht werden.“
Wolfgang Hufnagl Bundesinnungsmeister der Kunsthandwerke
Die Erleichterungen sind für Wolfgang Hufnagl, der als Bundesinnungsmeister der Kunsthandwerke rund 6.000 Betriebe österreichweit vertritt, ein großer Erfolg. Die auf Kunsthandwerksmärkten angebotenen Erzeugnisse österreichischer Kunsthandwerker sind wichtige Botschafter Österreichs im internationalen Tourismus.