Geförderte Räder

3. Mai 2024

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Geförderte Räder

3. Mai 2024

Der Bund unterstützt Unternehmen bei der Anschaffung und dem betrieblichen Einsatz von bestimmten Fahrrädern

Die Förderung des Klimaschutzministeriums gilt für Elektro-Fahrräder, Elektro Transporträder, Elektro-Falträder sowie für Transporträder und Falträder ohne E-Motor. Den Antrag darf man erst nach dem Kauf stellen, die Rechnung darf jedoch nicht älter als neun Monate sein. Die aktuelle Förderperiode endet am 28. Februar 2025, sofern bis dahin die zur Verfügung gestellten Mittel noch nicht ausgeschöpft sind.

Für Transporträder mit und ohne E-Motor beträgt die Förderung 900 Euro, für Falträder mit und ohne E-Motor 500 Euro. E-Fahrräder werden mit 300 Euro pro Fahrrad gefördert, wobei hier für eine Förderung mindestens fünf Stück angeschafft werden müssen. Für alle Förderungen gilt: Die Förderhöhe ist mit 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt und der Händler muss ein großes Fahrradservice oder ersatzweise drei Jahren Garantie gewähren – dies muss auf der Rechnung ausgewiesen sein. Eine weitere Bedingung für E-Räder: Der verwendete Strom muss aus erneuerbaren Energieträgern stammen. Betriebliche Fahrräder ohne E-Motor werden nicht gefördert.

Finanziell unterstützt werden Betriebe auch bei der Anschaffung und Sanierung bestimmter Radabstellanlagen ab zehn Abstellplätzen sowie bei der Errichtung von E-Ladepunkten für E-Räder. Für überdachte Abstellplätze sind bis zu 400 Euro Förderung pro Platz möglich, ohne Überdachung bis zu 200 Euro, für E-Ladepunkte bis zu 100 Euro pro Ladepunkt. Weiters fördert der Bund auch die private Anschaffung von Transport- und Falträdern mit und ohne Strom. Die Stadt Wien fördert Transporträder und E-Transporträder zusätzlich.

www.umweltfoerderung.at/betriebe
www.fahrradwien.at/transportfahrrad

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