Dominic Schmid begrüßt positive Abstimmung zur EU-Kurzzeitvermietungsverordnung

4. März 2024

© Foto: Foto Weinwurm

Dominic Schmid begrüßt positive Abstimmung zur EU-Kurzzeitvermietungsverordnung

4. März 2024

Als weiterer wichtiger Schritt in Richtung des fairen Wettbewerbs erfolgte am Do, den 29.02. im EU-Parlament eine positive Abstimmung zur strengeren Regulierung von Online-Plattform-Vermietern – über die „EU-Kurzzeitvermietungsverordnung“.

Es handelt sich um die Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten über die Vermietung von Kurzzeitunterkünften. In der Verordnung wird ein Rahmen für den Datenaustausch zwischen Plattformen und öffentlichen Behörden festgelegt. Auch die von der Branche lang geforderte Registrierungspflicht aller, auch privater Gastgeber:innen, die auf Plattformen ihre Unterkünfte anbieten wollen, wird verankert.

Zukünftig muss jede:r Kurzzeitvermier:in eine Registrierungsnummer auf den Webseiten angeben. Durch diese Registrierungsanforderung können illegale Angebote effektiv bekämpft werden. Zudem wird bei nicht-gewerblichen Vermietung Datenerhebung ermöglicht und Transparenz geschaffen. Vor allem in touristischen Regionen gibt es eine starke Schieflage zwischen gewerblichen Vermieter:innen, die vielfältigen Regelungen und Rechtsvorschriften unterliegen und Vermieter:innen, die jene nicht befolgen.

„Durch die neuen Registrierungsanforderungen wird nicht nur für Transparenz in der nicht-gewerblichen Online-Vermietung gesorgt, sondern auch die Bekämpfung illegaler Angebote ermöglicht. Wir freuen uns über diese positive Entwicklung in Richtung eines fairen Wettbewerbs für unsere Wiener Hotellerie.“

Dominic Schmid Fachgruppenobmann Hotellerie

Nach der formellen Verabschiedung des Rates hat Österreich 24 Monate für die Umsetzung der Verordnung Zeit, so dass die Registrierungspflicht 2026 schlagend wird.

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