Aus eigener Erfahrung weiß jeder Betrieb, dass der Kauf eines Laptops, Smartphones, Druckers, von Software(-lizenzen) oder anderer Büroausstattung recht schnell recht teuer werden kann. Nichts ist ärgerlicher, als ein Anlageverzeichnis für diese Dinge zu führen und auf die korrekte Abschreibungsdauer achten zu müssen.
Bisher konnten die Kosten für das angesprochene Betriebsinventar sofort als Betriebsausgabe abgeschrieben werden, sofern der Wert des Produkts unter 400€ lag. Jedoch übersteigen die Kosten vieler Betriebsmittel (v.a. für technische Geräte) diesen Betrag – auch schon im mittleren Preissektor.
Die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde in Österreich seit der Schilling/Euro-Umstellung im Jahr 2001/2002 nicht mehr erhöht (von damals ATS 5.000,-) und lag bis jetzt auch im internationalen Vergleich im unteren Durchschnitt (Deutschland: 800€, Dänemark: 1.722€, Schweden: 2.300€)
Unsere langjährige Forderung und intensive Arbeit hat sich bezahlt gemacht! Die GWG Grenze wurde im Nationalrat angehoben und der bisherige Betrag ab 1.1.2020 auf 800€ verdoppelt. Davon profitieren ALLE Betriebe in sämtlichen Branchen und ganz besonders jene Unternehmen, die ihre Arbeitsgeräte und ihr Inventar zum ersten Mal anschaffen oder häufig erneuern (müssen).
Unser Ziel bleibt jedoch auch weiterhin die weitere Anhebung der Wertgrenze auf 1.500€