Weitere Lockerungen ab 1. Juli

29. Juni 2021

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Weitere Lockerungen ab 1. Juli

29. Juni 2021

Diese Lockerungsschritte gelten entsprechend der Verordnung

Ab 1. Juli treten folgende Regelungen in Kraft: 

  • Die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) gilt weiterhin überall dort, wo sie aktuell gilt 
  • Die vorgezogene Sperrstunde wird aufgehoben 
  • Abstandregelungen (1-Meter-Mindestabstand) werden aufgehoben 
  • Keine Quadratmeter-Beschränkungen in Geschäftslokalen und Betrieben 

Masken:

  • Lockerungen der Maskenpflicht 
  • ab 1. Juli ist grundsätzlich nur mehr in geschlossenen Räumen von Öffis/Handel/Museen eine MNS-Maske zu tragen
  • FFP2-Maskenpflicht nur mehr in wenigen Ausnahmen (z.B. für Mitarbeiter im Bereich der Alten- und Pflegeheime und Krankenanstalten in geschlossenen Räumen, sofern kein aktueller 3-G-Nachweis vorliegt)

Gastronomie & Hotellerie: 

  • Keine Maskenpflicht mehr für Gäste sowohl indoor als auch outdoor
  • 3-G-Nachweis erforderlich
  • Mitarbeiter mit unmittelbarem Kundenkontakt haben in geschlossenen Räumen grundsätzlich eine MNS-Maske zu tragen, ausgenommen sie können einen 3-G-Nachweis erbringen
  • Ende der Registrierungspflicht voraussichtlich ab 22.7. 

(Nacht-)Gastronomie:

  • Ab 1. Juli: mit verkleinerter Kapazität (75% Auslastung), keine Abstandspflicht mehr, 3-G-Nachweis erforderlich
  • Voraussichtlich ab 22. Juli: keine Kapazitätsbeschränkungen

Veranstaltungen:

  • Anzeigepflicht ab 100 Personen
  • Bewilligungspflicht ab 500 Personen
  • Für alle Veranstaltungen ab 100 Personen zusätzlich: 3-G-Nachweis, Präventionskonzept, COVID-19-Beauftragter, Kontaktdatenerhebung (Ausnahme: geschlossene Gesellschaften, wie z.B. Hochzeit)
  • Veranstaltungsregelungen gelten voraussichtlich bis inkl. 28.7.

>>> FAQ Öffnungsschritte ab 1.7.: WKÖ-Infos für Unternehmen

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