Steuererleichterungen für das Arbeitszimmer von EPU

4. Juni 2019

© Foto: Florian Wieser

Steuererleichterungen für das Arbeitszimmer von EPU

4. Juni 2019

Kasia Greco stellt im Wiener Wirtschaftsparlament den Antrag nach einer Absetzbarkeit des Arbeitsbereichs über einen Pauschalbetrag.

In der heutigen Zeit werden Betriebe oft von der Couch aus gegründet und wir wissen, dass viele Angestellte nebenberuflich von ihrer Wohnung auch als KleinunternehmerInnen tätig sind. Vielen dieser Ein-Personen-Unternehmen und allgemein den Betrieben in der Startphase könnte das Wirtschaften durch eine einfach umzusetzende steuerliche Maßnahme deutlich leichter gemacht werden: Durch die einfachere Absetzbarkeit des Arbeitsbereichs in der eigenen Wohnung.  

„Die Wirtschaftskammer Wien soll sich im Rahmen ihrer Rolle innerhalb der Wirtschaftskammer Österreich an die Bundesregierung wenden und dazu auffordern, die Absetzbarkeit des Arbeitsbereichs über einen Pauschalbetrag, der nicht mehr an den Wohnungsgrundriss gebunden ist und zusätzlich zur Miete auch die Betriebskosten berücksichtigt, zu ermöglichen.“

Kasia Greco, EPU Sprecherin

Die bestehende Regelung zur steuerlichen Absetzung des Arbeitsbereiches (Arbeitszimmer) innerhalb einer Wohnung erfordert einen komplett getrennten Raum, der ausschließlich betrieblich genutzt wird. Das ist nicht mehr zeitgemäß und realitätsnah. Die Wohn- und Arbeitssituation hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Heute gibt es vor allem offene Wohnbereiche, die auch beruflich genutzt werden. Daher kann der eigene Arbeitsbereich heute nur noch schwer oder gar nicht abgesetzt werden.

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