Ruck fordert Steuerentlastung

5. Juli 2019

© Foto: Christian Skalnik

Ruck fordert Steuerentlastung

5. Juli 2019

Wirtschaftskammer Wien-Präsident Walter Ruck kritisiert, dass die für 2020 zugesagte Entlastung der Kleinunternehmer noch nicht beschlossen wurde. Dabei war das dafür notwendige Gesetz bereits in Begutachtung – eine Beschlussfassung noch in dieser Legislaturperiode wäre also gut machbar.

Es geht um diese Maßnahmen: Einführung der pauschalen Gewinnermittlung für Kleinunternehmer, Anhebung der Kleinunternehmergrenze von 30.000 Euro auf 35.000 Euro Umsatz pro Jahr, Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 400 Euro auf 800 Euro und später auf 1000 Euro.

  • Die pauschale Gewinnermittlung würde eine erhebliche administrative Entlastung für Unternehmer mit wenig Umsatz bedeuten. Sie ersparen sich, mühsame Einzelaufzeichnungen finanzamtsgerecht zu führen. Eine Steuererklärung im vollen Umfang, ein Anlagenverzeichnis und ein Wareneingangsbuch wären dann nicht mehr zwingend. 
  • Bei der Anhebung der Kleinunternehmergrenze handelt es sich um eine Index-anpassung. Die letzte gab es 2007; die Anhebung auf 35.000 Euro ist nach 13 Jahren längst überfällig. In Wien können die beiden Maßnahmen in Kombination miteinander zum Entfall von bis zu 130.000 Steuererklärungen pro Jahr führen und Kleinunternehmer im Ausmaß von 18,75 Millionen Euro pro Jahr entlasten.
  • Ebenfalls längst überfällig ist die Anpassung der GWG-Grenze. Die WK Wien fordert seit Jahren 1500 Euro als Grenze, weil der Wert seit 1982 (!) nicht angepasst wurde. Die vorige Bundesregierung hatte eine Anhebung auf 800 Euro 2020 und auf 1000 Euro im Jahr 2021 zugesagt. Diese Maßnahme ist extrem wichtig für kleinere Unternehmen, weil relativ kleine Anschaffungen wie ein neuer Computer dann im Anschaffungsjahr steuerlich abgeschrieben werden können und die Abschreibung nicht auf mehrere Jahre aufgeteilt werden muss. Wiener Unternehmer würden pro Jahr um 75 Millionen Euro entlastet werden.

Alle drei Maßnahmen sollten nach Plan der früheren Bundesregierung mit 1. Jänner 2020 wirksam werden. Kommt es zu keinem raschen Beschluss, ist ein rechtzeitiges Inkrafttreten praktisch unmöglich, warnt Ruck.

Quelle: Wiener Wirtschaft

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