Pfusch ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann mitunter sehr gefährlich sein. Unlautere Geschäftspraktiken schaden dem Ruf der betroffenen Branchen. Daher sollten Verstöße gemeldet werden. Hier eine Checkliste für Konsumenten, um Pfuscher zu meiden.
1. Inserate, Werbungen, Facebook & Co:
Unseriöse Anbieter, bei denen es keine Gewährleistung und Versicherung gibt, schalten vielfach Inserate über Handwerkerplattformen, Facebook & Co. Seriöse Unternehmer treten mit vollständigem Namen und Adresse auf.
2. Vor Beauftragung eines Unternehmens kann man einige Fakten prüfen:
- Ist das Unternehmen im Firmen A-Z der Wirtschaftskammer (firmen.wko.at) oder GISA (www.gisa.gv.at/abfrage)?
- Hat das Unternehmen die richtige Gewerbeberechtigung für den Auftrag?
- Auf der Homepage muss es ein Impressum geben. Dort scheint auf, wer hinter dem Unternehmen steht.
- Anfragen, Angebote sollten nur schriftlich eingeholt werden.
- Bei Unsicherheit kann man in der Wirtschaftskammer (WK) Wien anrufen.
- Eine Scheinunternehmerabfrage durchführen und die entsprechende Liste einsehen (www.bmf.gv.at > Suchbegriff „Liste der Scheinunternehmen”)
- Ausländische Handwerker benötigen zusätzlich zu ihrem Gewerbeschein einen Bescheid des Wirtschaftsministeriums. Darüber hinaus müssen sie im Dienstleisterregister (www.bmdw.gv.at) eingetragen sein.
3. Was tun, wenn ein Unternehmen bereits beauftragt wurde und während der Arbeiten Probleme entstehen:
- Arbeiten mit Fotos dokumentieren (Fotos mit Datum, Ort und Uhrzeit versehen),
- Mitschriften so detailliert wie möglich anfertigen,
- Autokennzeichen fotografieren,
- Pfusch bei der Pfuscherbekämpfung der WK Wien schriftlich melden. Die Meldungen werden anonym behandelt.
- Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, den Fall unverzüglich bei der Versicherung melden.
- Eventuell den „Pfusch” bei der nächsten Polizeistelle zur Anzeige bringen.
4. Wichtige Daten und Beweise für die Meldung bzw. Anzeige der Pfuscher bei den Behörden:
- Daten des Handwerkers (Name, Adresse, Kontaktdaten)
- Art der Tätigkeit
- Datum der Ausübung
- Ort der Ausübung
- Angebote, Kaufvertrag
- Fotos
- Beweise (Inserate, Internetauftritte, Werbung am Auto usw.)
5. Schwarzarbeit:
Hier werden Tätigkeiten ohne Verträge, ohne offizielle Bezahlung sowie ohne Anmeldung bei der Sozialversicherung, in Betrieben usw. durchgeführt. Die dafür zuständige Betrugsbekämpfungseinheit ist die Finanzpolizei. Sie führt Kontrollen und Erhebungen durch.
Pfuscherbekämpfung:
01 / 514 50 – 1539
pfuscher@wkw.at
wko.at/wien/pfuscherbekämpfung
Quelle: Wiener Wirtschaft