Entsenderichtlinie. Maria Smodics-Neumann, Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk, befürwortet die ab 2020 geltende verschärfte Entsenderichtline der Europäischen Union.
Ab 2020 soll dem Lohn- und Sozialdumping in der Europäischen Union (EU) ein Riegel vorgeschoben werden: Das Europäische Parlament hat die Regeln für die Entsenderichtlinie, d.h. den Einsatz von Arbeitskräften aus Niedriglohnländern in anderen Ländern der EU, verschärft.
„Es war höchste Zeit, die von der Wirtschaftskammer bereits seit langem geforderten Verschärfungen umzusetzen, denn die Entsendungen von Billigarbeitskräften aus dem Osten bringen heimische Unternehmen massiv unter Druck”, erklärt Maria Smodics-Neumann, Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Wien. Besonders davon betroffen sei das Wiener Bau- und Baunebengewerbe aufgrund seiner Nähe zum Osten, denn „gegen die Konkurrenz aus Osteuropa mit im Vergleich drastisch niedrigerem Lohn- und Abgabenniveau haben Wiener Betriebe das Nachsehen”.
Anpassungen im Überblick
Kurz zusammengefasst die Neuregelungen der Entsenderichtline: Arbeitnehmer, die zeitweise in ein anderes EU-Land entsandt werden, müssen künftig die gleichen Löhne erhalten wie lokale Arbeitnehmer.
Nur wenn alle die gleichen Rahmenbedingungen haben, können wir von fairem Wettbewerb sprechen”, so Smodics-Neumann. Eine weitere Neuerung ist darüber hinaus, dass die Entsendung von Arbeitern auf zwölf Monate beschränkt wird, wobei dieser Zeitraum einmal um sechs Monate verlängert werden kann. Im Zuge der Neuregelung der Entsenderichtline soll auch die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Betrug verstärkt werden. Die EU-Kommission will dafür ab 2019 die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) installieren.
„Wir haben uns lange dafür eingesetzt, dass die Durchsetzbarkeit von Strafen auch im Ausland gewährleistet werden kann. Die Zusammenarbeit auf EU-Ebene gegen betrügerische Entsendungen ist ein wichtiger Schritt”, betont Smodics-Neumann.
Quelle: Wiener Wirtschaft