Rote Karte für unfairen Wettbewerb

15. Januar 2018

© Foto Florian Wieser

Rote Karte für unfairen Wettbewerb

15. Januar 2018

Uber. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Fahrtendienstvermittler Uber mit Taxis gleichgestellt wird. Ein großer Erfolg für die Branche, erklärt Davor Sertic, Obmann der Sparte Transport und Verkehr.

„Endlich kann sich Uber nicht mehr seine eigenen Gesetze schaffen”, freut sich Davor Sertic, Obmann der Sparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer (WK) Wien, über die kurz vor Weihnachten erfolgte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der Fahrtendienstvermittler ist ab sofort als Verkehrsdienstleister einzustufen und muss sich fortan in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union an die für diese Branche geltenden Regeln halten. 

Alle Uber-Fahrer brauchen in Österreich ab sofort eine Lizenz

Damit braucht Uber auch in Österreich eine entsprechende Gewerbeberechtigung und alle Uber-Fahrer eine Lizenz. Im Klartext: Uber ist fortan zumindest ein Fahrtenvermittler und nicht mehr nur eine App. „Das impliziert, dass Uber in Österreich steuerlich zu behandeln und den Grundsätzen betrieblichen Handels unterworfen ist, so wie alle anderen Marktteilnehmer auch”, erklärt Sertic. Die Wettbewerbsverzerrung durch Uber, unter der die Taxibranche bereits seit langem gelitten hat, wurde damit endlich aus der Welt geschafft. „Dafür hat sich die WK Wien schon lange eingesetzt, das ist ein großer Erfolg für die Branche”, so Sertic. Denn gesetzliche Graubereiche aufgrund der schnell voranschreitenden Digitalisierung dürfen nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen, ist Sertic überzeugt: „Nur weil Uber über die digitale Welt groß geworden ist, heißt das nicht, dass man bei Gesetzen in der echten Welt Realitätsverweigerung betreiben darf.”

Uber ist laut eigener Homepage in mehr als 630 Städten weltweit tätig, seit knapp vier Jahren auch in Wien. Bislang sah sich Uber als Technologiebetrieb, der sich weder an die Tarife noch an die sonstigen Regeln der Beförderungsbranche halten muss. Dagegen hatte ein spanischer Verband von Taxiunternehmen geklagt. Die Klage ging bis zum EuGH, was gleichartige Verfahren in anderen Ländern – so auch in Österreich – richtungsweisend beeinflusst. 

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