Die Mehrheit der Registrierkassen sind bereits gemäß der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) umgestellt, allerdings weisen einige noch fehlerhafte Belege oder fehlerhafte Datenerfassungsprotokolle auf.
Im April 2017 trat die Pflicht zum Einbau von technischen Sicherheitslösungen in die Kassa in Kraft. Damit soll der Schutz vor Manipulation sichergestellt werden.
Ein Beleg muss folgende Inhalte aufweisen:
- Name des leistenden/liefernden Unternehmens,
- fortlaufende Nummer,
- Datum,
- Menge sowie „handelsübliche Bezeichnung” der Ware oder der Dienstleistung,
- Betrag,
- Kassen-Identifikationsnummer,
- Uhrzeit,
- Aufsplittung des Betrags nach Steuersätzen,
- Signatur als QR-Code (Quick Response), oder alternativ als Link,
Kunden müssen den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten aufbewahren.
Bilanz und Umfrage der UBIT
Markus Knasmüller, Leiter des Arbeitskreises Kassensoftware der Wiener Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT), zieht in seinem Artikel in der SWK-Zeitschrift (Steuer- und Wirtschaftskartei) nach mehr als einem Jahr Bilanz. Die Fachgruppe hat unter Teilnehmern des Arbeitskreises Kassensoftware eine Umfrage durchgeführt, wie weit die Umsetzung der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) fortgeschritten ist. Die Umfrage (Ende 2017) ergab, dass die Umsetzung bei gut 80 Prozent der Hersteller bereits abgeschlossen ist.
Knasmüller stellt fest, dass zwar auch die meisten Kassen bereits umgestellt sind, aber die überprüften Nullbelege weisen eine hohe Anzahl an Fehlern auf: „Die Hälfte der Fehler beruht dabei auf Strukturfehlern, schon der QR-Code war also nicht richtig aufgebaut. Bei der anderen Hälfte waren einzelne Werte fehlerhaft”, so Knasmüller.
Bei im Rahmen von Betriebsprüfungen durchgeführten Checks von Datenerfassungsprotokollen fehlte häufig die Kassen-Identifikationsnummer.
Knasmüller rechnet mit vermehrten Kontrollen: „Es ist zu erwarten, dass die Finanz in Kürze die Kontrollen intensivieren wird. Dies zeigen Auskunftsersuchen gemäß § 143 Bundesabgagebodnung (BAO), die bereits an einzelne Kassenhersteller gesendet wurden, um den Umsetzungsstand zu kontrollieren.”
Der Experte empfiehlt einerseits, dass Unternehmen, die die Umstellung noch nicht erledigt haben, aktiv werden. Andererseits muss auch die RKSV umgehend umgesetzt werden. Zusätzlich sollten Betriebe regelmäßig überprüfen, ob die Umsetzung auch fehlerfrei ist. Dies kann man durch Selbsttests mit der FinanzOnline-App durchführen sowie im Rahmen von Wirtschaftsprüfungen das gesamte Datenerfassungsprotokoll kontrollieren.
Seltene Belegannahme
Es fehlen zwar konkrete Zahlen, aber die Praxis zeigt, dass die Belegannahmemoral der Kunden nicht besonders hoch ist. Maßnahmen dagegen sind in anderen Ländern beispielsweise Beleglotterien. Über den Zahlencode auf den Belegen können Kunden dabei einer Verlosung teilnehmen. Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Gesetzgeber in Erwägung zieht, dass bei geringen Beträgen eine elektronische Anzeige des Belegs ausreichend ist.
So wird gecheckt
Wo die Prüf-App für den Jahresbeleg bezogen werden kann:
Die Belegcheck-App des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) kann für Android und iOS (mind. iOS 8.0) auf der BMF-Seite kostenlos bezogen werden (eine Windows-Version ist nicht verfügbar).
www.bmf.gv.at -> „App”
Wer die Kassen überprüft und wie sie erfolgt:
Die Finanzpolizei oder der Betriebsprüfer kann das Kassensystem im Rahmen einer finanzpolizeilichen Kontrolle oder im Rahmen von Außenprüfungen überprüfen.
Quelle: Wiener Wirtschaft