Recht auf Selbstständigkeit auch rückwirkend sicherstellen!

11. Oktober 2017

© Foto: Christian Skalnik

Recht auf Selbstständigkeit auch rückwirkend sicherstellen!

11. Oktober 2017

Immer mehr Menschen wollen selbstständig arbeiten. Sie gründen als EPU und verwirklichen ihren wirtschaftlichen Traum in der neuen Selbstständigkeit.

Was auch immer im Detail die Menschen dazu bewegt, wichtig ist es, dass wir unseren täglichen Betrieb möglichst frei von gesetzlichen, steuerlichen und bürokratischen Schranken absolvieren können. 

Gerade ein Bereich ist uns dabei besonders wichtig: Die Rechtssicherheit als EPU arbeiten zu können, wenn man das will und damit auch die Rechtssicherheit ein EPU als externen Auftragsnehmer anzustellen, wenn man mit dem EPU arbeiten möchte. Mit dem „Recht auf Selbstständigkeit“ ist der Fachgruppe Ubit mit ihrer Kampagne ein durchschlagender Erfolg gelungen: Das neue Sozialversicherungszuordnungsgesetz gilt mit 1. Juli 2017. Nun ist es wichtig zu wissen, dass dieses neue Gesetz nur auf Vertragsverhältnisse nach dem 1.7.2017 angewendet werden kann.

Wir werden uns mit allen Kräften dafür einsetzen, dass die neue Regelung auch für Zeiträume vor Juli 2017 angewendet wird, sonst bringt sie nichts!“

Walter Ruck, Präsident Wirtschaftskammer Wien, Obmann Wirtschaftsbund Wien

Der Wiener Wirtschaftsbund hat dazu schon eine große Informationsoffensive gestartet: >>> Erfolgsmappe SVA Recht auf Selbstständigkeit

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