Recht auf Selbstbestimmung

9. Dezember 2016

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Recht auf Selbstbestimmung

9. Dezember 2016

Wir bemerken in den letzten Jahren und Jahrzehnten einen immer stärkeren Anstieg wissensbasierter Dienstleistungen, im Gegensatz zu „klassischen“ Gewerbetätigkeiten und Produktionsformen. Dabei setzt sich der Wirtschaftsbund für Rechtsicherheit – sowohl für Auftragnehmer, als auch für Auftraggeber – ein. Damit verbunden ist das „Recht auf Selbstständigkeit“

Wo ist das Problem?

Immer mehr Selbstständige werden gegen ihren Willen von Gebietskrankenkassen in ein Dienstverhältnis gedrängt. Das ist auch bis zu fünf Jahre rückwirkend möglich. Geschieht das, können Auftraggeber die Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge der vergangenen fünf Jahre vorgeschrieben werden. Die rückwirkend eingeforderten Beiträge belaufen sich schnell auf 100.000 Euro – zusätzlich zu den ohnehin zu leistenden Sozialabgaben an die SVA, die bereits von dem Auftragnehmer abgeführt wurden. Das gefährdet einerseits das Unternehmen des Auftraggebers, das zusätzliche Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge zu bezahlen hat, und verhindert andererseits weitere Aufträge für den freien Dienstleister, was letztlich dem gesamten Wirtschaftsstandort schadet. Nicht ausschließlich, aber besonders oft betroffen sind wissensbasierte Dienstleister, die häufig auf Werkvertragsbasis arbeiten. Gleichzeitig wächst der Konkurrenzdruck aus Ländern wie beispielsweise Polen, Weißrussland oder Indien. Gerade in der hochspezialisierten IT-Branche sind freie Dienstnehmer in der Regel teurer als Angestellte. Daher ist hier weder von Auftraggeber- noch von Auftragnehmerseite von einem Missbrauch der Selbständigkeit auszugehen.dem

Wieso kommt das plötzlich hoch?

Die Arbeitsrealitäten haben sich in den vergangenen Jahren rapide verändert. Information und Wissen gelten mittlerweile als die wichtigsten Rohstoffe des 21. Jahrhunderts. Bereits heute sorgen allein die rund 20.000 wissensbasierten Dienstleister in Wien für knapp 15 Prozent der Wirtschaftsleistung. Das ist mehr als dreimal so viel wie beim traditionell starken Wiener Tourismus.

Was ist bisher passiert? Welche Kampagne gibt es?

Plötzlich ist relativ, die Fachgruppe kennt das Problem seit vielen Jahren. Bislang wurde versucht Entscheidungsträger von der Wichtigkeit zu überzeugen EPU das Überleben hier zu sichern. Als neuer Obmann habe ich 2015 die Stilrichtung geändert, wir zeigen nun betroffene Mitglieder auf, die es laut WGKK gar nicht gibt.

Zwischenetappe Alpbach

Man sieht, wenn eine Kampagne groß wird kann die Politik nicht wegschauen und es ignorieren. Daher wurde im Rahmen der Europäischen Gespräche in Aplbach vereinbart, dass es künftig eine Möglichkeit der Vorabprüfung geben soll. Das würde zumindest aus unserer Sicht Rechtssicherheit bringen und wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. Leider ist bis heute weiterhin kein Vorschlag auf dem Tisch, daher müssen wir weiter verhandeln.

Welches Ziel gibt es?

Es braucht klare gesetzliche Rahmenbedingungen – beide Seiten müssen wissen was erlaubt ist und was nicht – und das muss auch später noch gelten. Ebenso benötigen wir eine Umrechnung bei der Umstufung zwischen SVA und WGKK, dies darf nicht am Rücken des EPU ausgetragen werden. Das sind kurzfristige Maßnahmen. Die langfristige Forderung ist die Aufnahme von Know-How als Betriebsmittel im ASV-Gesetz. Wir müssen endlich auch im Gesetz anerkennen, dass wir eine wissensbasierte Gesellschaft geworden sind, das Werkzeug vieler Dienstleister ist das eigene Gehirn, nicht unbedingt klassisches Werkzeug.

Von Martin Puaschitz, Wirtschaftsbund Obmann der Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie in der Wirtschaftskammer Wien

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