Punzierungsabgabe – eine Bagatellsteuer bereit zum Abschaffen!

13. Juni 2017

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Punzierungsabgabe – eine Bagatellsteuer bereit zum Abschaffen!

13. Juni 2017

Das Punzierungsgesetz gewährleistet, dass Edelmetallgegenstände, die in Österreich erzeugt bzw. gehandelt werden, gesetzlich definierten Maßstäben betreffend Feingehalt genügen. Grundsätzlich wird das derzeitige System der Punzierung von uns befürwortet, jedoch fordern wir Änderungen betreffend die Punzierungskontrollgebühr, Aufzeichnungs- und Meldepflichten sowie den Export.

In seiner derzeitigen Form stellt das Punzierungsgesetz eine schwerwiegende bürokratische und kostenmäßige Belastung der betroffenen Wirtschaftskreise dar.

In vielen europäischen Ländern besteht ein Punzierungsgesetz in vergleichbarer Form nicht, was für Österreichische Unternehmen einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Anbietern, beispielsweise in Onlineshops, bedeutet.

Neben der Verpflichtung zur Punzierung  ist die Punzierungskontrollgebühr zu entrichten. Diese dient zur Finanzierung der Kontrollen der Punzierung und ist in jedem Fall – unabhängig von etwaigen Beanstandungen – abzuführen. Dies stellt eine ungerechtfertigte Belastung der betroffenen Wirtschaftskreise dar. Auch für ins Ausland exportierende österreichische Unternehmen stellt die derzeitige Fassung des Punzierungsgesetzes einen erheblichen Wettbewerbsnachteil dar, da auch beim Verbringen ins Ausland eine Punze (sog. Ausfuhrpunze) angebracht werden muss.

Beim Export von Edelmetallgegenständen sind ohnehin die im betreffenden Land bestehenden Vorschriften zu beachten bzw. ist die Anbringung einer internationalen Punze gemäß dem Übereinkommen betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen möglich.

Die Punzierung von Edelmetallgegenständen, die nicht in Österreich in Verkehr gebracht werden, stellt eine unzumutbare Überregulierung dar. 

Weiters wird der Konsumentenschutzaspekt der Punzierung bereits durch andere effektive Rechtsinstrumente wie Gewährleistung und Irrtumsanfechtung sichergestellt.

Die Bestimmungen zur Punzierung sind historisch gewachsen, jedoch heute sachlich nicht mehr gerechtfertigt. Bei vielen anderen hochwertigen Gütern gibt es keine unter behördlicher Aufsicht stehende Vorabkontrolle. Die Punzierung betrifft lediglich eine sehr spezifische Produktgruppe, die Edelmetalle. Wie oben bereits dargelegt, stellen die Aufzeichnungs- und Meldepflichten sowie die Punzierungskontrollgebühr eine hohe finanzielle und bürokratische Belastung für die betroffenen Unternehmen dar. 

Darum braucht es:

  • Die Abschaffung der Punzierungskontrollgebühr
  • Den Wegfall der Aufzeichnungs- und Meldepflichten_gemäß Punzierungsgesetz
  • Eine Ausnahme für Edelmetallgegenstände, die für das Verbringen aus dem Bundesgebiet erzeugt werden, aus dem generellen Geltungsbereich des Punzierungsgesetzes.

Von Frank Moch, Gremialobmann des Wiener Juwelen- und Uhrenhandels

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