Pfusch schadet immer der ganzen Branche, ist oft lebens- und im Bereich der Elektrotechnik – auch brandgefährlich.
Wenn der Preis allein ausschlaggebendes Kriterium für einen Auftrag ist, dann kann das im schlimmsten Fall für Kunden sehr gefährlich werden. Leider lassen sich Kunden trotzdem von Billigstanbietern locken. Viele davon kommen aus Drittstaaten und kümmern sich nicht um österreichische Errichtungsbestimmungen, oder wissen nichts davon. Ob eine Gewerbeberechtigung vorliegt oder nicht, wird selten hinterfragt.
Auch in der Branche der Elektrotechniker kommt es häufig bei Notdiensten zum Pfusch. Braucht man rasch Hilfe, kontaktiert man die per Internet gefundenen Dienste, die mit sehr niedrigen Stundensätzen von 25 Euro pro Stunde locken. Der Verrechnungssatz eines Helfers von einem seriösen Unternehmen liegt im Durchschnitt bei 42 Euro pro Stunde. Dabei ist es gerade bei einem Notfall wichtig, nach einem seriösen Anbieter zu suchen.
Schaden eingetreten, Pfuscher nicht greifbar
Die allgemeine gesetzliche Gewährleistungsfrist für Elektroinstallationen beträgt für ordentliche Unternehmen drei Jahre, für versteckte Mängel sogar 30 Jahre. Gibt es Beanstandungen der Dienstleistung eines Pfuschers, oder ist ein Schaden entstanden, sind diese Anbieter aus dem Internet nur schwer zu fassen, da es entweder gar kein oder ein falsches Impressum gibt. Bei ausländischen Firmen ist es fast unmöglich, ihrer habhaft zu werden, um sie zur Verantwortung zu ziehen. Bei inländischen Pfuschern kommt Post mit dem Vermerk „unbekannt verzogen” wieder zurück. So können Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche an Pfuscher meist nicht eingefordert werden. Kunden müssen bei Mängeln erst recht einen befugten Experten zu Rate ziehen. Problematisch ist auch die kurze Gültigkeitsdauer der Beweise – nicht älter als sechs Monate – die eine Anzeige oftmals nicht mehr möglich macht. So können Pfuscher meist nicht zur Verantwortung gezogen werden. Kunden finden auf der Homepage der Landesinnung Wien oder im Firmen A-Z der Wirtschaftskammer Unternehmen mit aufrechter Gewerbeberechtigung. Pfuscher, denen man aufgesessen ist, oder von denen man Kenntnis erlangt, sollten gemeldet werden.
Die Landesinnung Wien geht gemeinsam mit der Pfuscherbekämpfung der Wirtschaftskammer (WK) Wien und dem Schutzverband für unlauteren Wettbewerb jeder Kundenbeschwerde und jedem Pfuscherfall nach.
Elektrobefund
Ein Elektrobefund soll die einwandfreie Funktion von Elektroinstallationen dokumentieren Empfohlen ist der „Bundeseinheitliche Prüfbefund”, bei dem das Vorhandensein einer aufrechten Gewerbeberechtigung vor der Aushändigung überprüft wird. Ein Pfuscher kann diesen Befund nie ausstellen. Generell besteht zwar Formfreiheit, aber dann fehlt die Gewissheit, ob die ausstellende Firma auch eine Berechtigung besitzt.
Pfuscherbekämpfung:
01 / 514 50 – 1539
pfuscher@wkw.atwko.at/wien/wirtschaftsrecht > Pfuscherbekämpfung
Quelle: Wiener Wirtschaft