Besonders um Allerheiligen warnt die Berufsgruppe der Steinmetze, die zur Innung der Bauhilfsgewerbe gehört, vor Pfusch bei Gräbersanierungen und bei der Anlage von Grabstellen.
Grabsteine zu Dumpingpreisen, die Mängel bei der Verarbeitung aufweisen sowie deren unsachgemäße Aufstellung durch Pfuscher machen den Wiener Steinmetzmeisterbetrieben zu schaffen. Allerheiligen steht vor der Tür. Zu dieser Zeit treten vermehrt Anbieter, oft aus Osteuropa, an Kunden mit dem Angebot von vermeintlich billigen Grabsanierungen heran. Bei diesen Dienstleistungen gilt es jedoch einige Vorschriften zu beachten. In der Bestattungsanlagenordnung (BAO), die auf allen Friedhöfen der Gemeinde Wien gilt, ist die Ausgestaltung eines Grabes genau geregelt. „Auch das Anbahnen von Geschäften auf Friedhöfen ist in der Bestattungsanlagenordnung untersagt. Ein solcher Versuch ist jedenfalls ein erstes ernstzunehmendes Indiz für unseriös agierende Firmen,“ so Landesinnungsmeister Thomas Stangl. In erster Linie haftet derjenige, der den Vertrag zur Grabnutzung abgeschlossen hat, für das Einhalten der in der BAO definierten Vorschriften.
Schlecht befestigt, keine Einhaltung der Standards
Ein nicht sachgemäß aufgestellter Grabstein stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. „Pfuscher fühlen sich oft nicht an Normen gebunden und halten diese nicht ein. Die gelieferten Grabsteine oder Grabplatten haben meist nicht die erforderliche Mindestdicke und die Standsicherheit ist in der Mehrzahl der Fälle nicht gewährleistet“, sagt Gabriele Stuhlberger, Innungsmeisterin der Steinmetze. Wenn der Friedhofsverwaltung ein Missstand bei der Grabanlage auffällt, wird sie den Vertragspartner, der für das Grab zuständig ist, kontaktieren und von ihm die vorschriftsmäßige Instandsetzung einfordern. Das kann teuer werden, da unterschrittene Mindestdicken bei Grabplatten oder nicht standsichere Grabsteine oftmals nur durch kompletten Ersatz behoben werden können.
Der Auftraggeber haftet
Will man dann die Pfuscher zur Verantwortung ziehen, sind sie meist nicht mehr greifbar und Auftraggeber müssen für den Schaden aufkommen. „Wer solche Unannehmlichkeiten vermeiden möchte, wendet sich an einen der 95 befugten Wiener Steinmetzmeisterbetriebe“, sagt Stuhlberger. Ein guter Weg, um unseriösen Angeboten entgegenzuwirken, ist, die (Firmen-)Namen von den Personen zu erfragen, von denen man am Friedhof mit dem Ziel eines Geschäftsabschlusses angesprochen wird. Die Daten und die Angabe auf welchem Friedhof man angesprochen wurde, kann man bei der Landesinnung Bauhilfsgewerbe melden. Die Innung geht den Meldungen gemeinsam mit der Pfuscherbekämpfung nach. Jede Meldung bei der Wirtschaftskammer Wien bleibt anonym, wird geprüft und weitere rechtliche Schritte werden gesetzt.
Innung:
01 / 514 50 – 2310
baunebengewerbe@wkw.at
wko.at/wien/bauhilfsgewerbe
Pfuscherbekämpfung:
01 / 514 50 – 1539
pfuscher@wkw.at
wko.at/wien/pfuscherbekämpfung
Quelle: Wiener Wirtschaft