Lebens- und Sozialberater haben drei Arbeitsbereiche und die dafür nötigen Ausbildungen. Pfusch entsteht, wenn für angebotene Leistungen weder die Befähigung noch die Berechtigung vorliegt.
Die drei Bereiche von Lebens- und Sozialberatern sind gesunde Ernährung, regelmäßige Bewegung und die Förderung der mentalen Fitness. Berater, die in diesen Bereichen Leistungen anbieten, müssen genau definierte Ausbildungen absolviert haben. Dann dürfen sie das Gütesiegel ImpulsPro führen. Dieses von der Branche österreichweit entwickelte Gütesiegel ermöglicht es Konsumenten, qualifizierte Lebens- und Sozialberater von Anbietern zu unterscheiden, die nicht die notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungen absolviert haben.
Anbieter müssen sich an ihren Beratungsumfang halten
Wenn Berater Leistungen anbieten, die über ihre Kompetenzen hinausgehen, weil sie durch ihre Gewerbeberechtigung nicht abgedeckt sind, ist das Pfusch. Fitnesstrainer beispielsweise dürfen Kunden bei der Erstellung von Trainingsprogrammen, oder bei der richtigen Benutzung von Trainingsgeräten beraten. Dieses Gewerbe ist frei. Die sportwissenschaftliche Beratung eines berechtigten Lebens- und Sozialberaters umfasst deutlich mehr. Er hat ein entsprechendes Studium absolviert, erstellt individuelle Konzepte z.B. mit einer Leistungsdiagnostik und bezieht die gesamte Lebenssituation (Lebensstil, berufliche Belastung, Regenerationsfähigkeit usw.) mit ein. Mit einer solchen Rundum-Beratung ist man gut versorgt und die Wirkung ist nachhaltig. Problematisch sind auch einige esoterische Beratungen, die keineswegs das Leistungsspektrum eines Bereichs der Lebens- und Sozialberaters für sich beanspruchen dürfen. Ebenso darf man Supervision nur anbieten, wenn man über die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen verfügt. Neben einer Gewerbeberechtigung kann das hier auch eine Ausbildung als Psychotherapeut bzw. in einem psychologischen Beruf sein. Dennoch treten am Markt immer wieder Supervisoren auf, die weder über das eine noch über das andere verfügen.
Was gegen Pfusch getan wird
Wer unzulässigerweise über die jeweilige Gewerbeberechtigung hinausgehende Leistungen anbietet, wird von der Fachgruppe zunächst auf das Problem hingewiesen. Bei ausbleibender Reaktion wird der Fall der Pfuscherbekämpfung bzw. dem Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb für die nötigen rechtliche Schritte übergeben. Das kann für Pfuscher weitreichende Konsequenzen haben. Kunden können darauf vertrauen, dass jeder Berater, der ein Gütesiegel führt, auch die für sein Fachgebiet nötige Ausbildung absolviert hat.
Quelle: Wiener Wirtschaft