Forderung der Wirtschaftskammer Wien erfüllt: Es gibt ab heuer entscheidende Verbesserungen bei Förderungen für Lehrlinge beim Arbeitsmarktservice.
Neu ist, dass zusätzlich auch lernschwache Personen unter 18 Jahren, die die Schule abgebrochen haben, förderbar sind. Außerdem werden Lehrbetrieben die Internatskosten für den Berufsschulbesuch der Lehrlinge ersetzt. Grundvoraussetzung für eine Förderung über das Arbeitsmarktservice (AMS) ist, dass der Lehrling in eine Zielgruppe fällt und der Lehrberechtigte vor der Einstellung des Lehrlings Kontakt mit dem AMS aufnimmt. Zuständig ist jene AMS-Geschäftsstelle, in deren Bereich der Lehrling seinen Wohnsitz hat. Für Jugendliche mit Wohnsitz in Wien ist dies das AMS Jugendliche.
Ersatz der Internatskosten
Lehrberechtigte (ausgenommen Bund, Land, Gemeinde) sind ab 1. Jänner 2018 dazu verpflichtet, die Internatskosten zu tragen, können jedoch deren Ersatz über die Lehrlingsstelle beantragen. Der Ersatz kann erst nach Ende des jeweiligen Berufsschullehrgangs beantragt werden. Das Formular steht unter www.lehre-foerdern.at zum Download bereit.
Quelle: Wiener Wirtschaft