Leichtere Pauschalierungen. Erleichterung für Kleinunternehmer.

26. September 2019

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Leichtere Pauschalierungen. Erleichterung für Kleinunternehmer.

26. September 2019

Bisher lag die Grenze, um als Kleinunternehmen zu gelten und damit von der Umsatzsteuer befreit zu sein, bei 30.000€ Jahresumsatz. Jahrelang blieb dieser Wert unverändert und wurde seit dem Jahr 2007 nicht an die Inflation angepasst.

Durch unsere Arbeit und die kontinuierliche Interessenvertretung, konnten wir diese Grenze durch den Beschluss im Nationalrat auf 35.000€ erhöhen.

Seit 2016 müssen ArbeitnehmerInnen unter bestimmten Umständen keine Steuererklärung abgeben, um automatisch eine Steuererstattung zu erhalten. Sie haben aber die Möglichkeit, trotzdem eine Erklärung zu machen, wenn das für sie vorteilhaft ist, zum Beispiel bei hohen Werbungskosten oder Sonderausgaben.

Ein ähnliches Modell haben auch wir entwickelt – je nach Sparte und Branche gestaffelte, pauschale Absetzbeträge für KleinunternehmerInnen – um weniger Bürokratie für die Betriebe und eine finanzielle und zeitliche Entlastung für die Selbstständigen zu schaffen.

Unser Modell und die intensive Arbeit haben sich bezahlt gemacht!

Der Nationalrat hat nun den ersten Schritt gesetzt und die pauschalisierten Absetzbeträge ab 1.1.2020 realisiert. Damit besteht für Unternehmen mit einem Umsatz bis 35.000 Euro künftig die Möglichkeit, weder eine Umsatzsteuer- noch eine „klassische“ Einkommensteuererklärung abgeben zu müssen, sondern die pauschalen Absetzbeträge in Höhe von 35 bis 60% des Umsatzes anzugeben.

Unser Ziel ist es jedoch auch weiterhin, für KleinunternehmerInnen eine komplett freiwillige, antragslose Einkommenssteuer-Veranlagung zu erreichen, wie es diese bei ArbeitnehmerInnen bereits gibt. Das würde eine Entlastung von bis EUR 1.000,– pro Jahr (durch weniger Beratungskosten, etc.) pro Unternehmen bringen.

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