Klares „NEIN“ zu einer neuen Bürokratie-Keule für unsere Gastwirte

9. Februar 2016

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Klares „NEIN“ zu einer neuen Bürokratie-Keule für unsere Gastwirte

9. Februar 2016

Gesetzlich verpflichtende Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie passt nicht zu den Forderungen der Landwirtschaft nach Bürokratieentlastung

Im Zuge der Wintertagung der Landwirtschaftskammer hat LK-Präsident Schultes ein Forderungspaket präsentiert. Darin wird von der Politik unter anderem „Bürokratieabbau“ eingefordert, gleichzeitig aber auch eine Herkunftskennzeichnung für Fleisch und Eier in der Gastronomie nach „Schweizer Vorbild“ verlangt.

„Die Wirtschaft unterstützt ganz klar Forderungen nach Abbau bürokratischer Hürden. Wenn die Bauern ihre Forderung nach Bürokratieentlastung jedoch wirklich ernst meinen, müssen sie sich aber von der gebetsmühlenartig verlangten gesetzlich verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für die Gastronomie verabschieden“, stellt Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich, klar.

Dass eine solche Herkunftskennzeichnung zu einer weiteren Bürokratielawine für die Gastronomie führt, zeigen nämlich die Erfahrungen der Schweizer Kollegen. Diese kämpfen nun dagegen an, dass die derzeit nur für Fleisch gesetzlich vorgeschriebene Herkunftskennzeichnung auch noch auf alle anderen Zutaten ausgedehnt wird.

Es sei grundsätzlich verständlich und legitim, dass sich die heimischen Bauern einen höheren Absatz von heimischen Lebensmitteln in Österreich wünschen, so der Fachverbandsobmann. „Es kann aber nicht sein, dass dafür die Gastronomen als ihre Abnehmer die Zeche in Form von weiteren Zwangsauflagen zahlen sollten.“

Der WKÖ-Fachverband arbeitet kooperativ und unterstützt zahlreiche Initiativen, die zur Information des Gastes über Produktherkunft beitragen. Ein Beispiel ist das AMA Gastrosiegel: Damit sind derzeit über 1.300 Betriebe ausgezeichnet, die sich auf freiwilliger Basis und eigene Kosten strengen Kontrollen unterwerfen. „Hier wäre durchaus auch noch Potenzial vorhanden, wenn die AMA ihre Kostenbeiträge für die Kontrolltätigkeit absenkt“, schlägt Pulker vor und unterstreicht die Kooperationsbereitschaft der Gastronomie: „Wir unterstützen alle sinnvollen Maßnahmen, solange diese der Autonomie der Betriebe überlassen bleiben und nicht auf gesetzlichem Zwang basieren.“

Der Fachverband Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich vertritt rund 60.000 Gastronomiebetriebe mit über 140.000 Beschäftigten. Mit einem Umsatz von ca. 8,8 Mrd. Euro leisten sie einen wertvollen Beitrag zur österreichischen Wirtschaft.

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