Vergabegesetz. Maria SmodicsNeumann, Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk, begrüßt die Reform des Vergabegesetzes und das darin verankerte Bestangebotsprinzip.
„Mit dem im Ministerrat beschlossenen neuen Vergabegesetz wird eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer umgesetzt. Die Reform des Vergabegesetzes ist ein klares Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Wien. Ich begrüße im Besonderen das darin verankerte Bestangebotsprinzip”, betont Maria Smodics-Neumann, Wiener Gewerbe- und Handwerksobfrau.
Großer Aufholbedarf im Europavergleich im europäischen Vergleich hat Österreich großen Aufholbedarf: trotz des Einsatzes von preisfremden Kriterien wie Qualität oder Nachhaltigkeit dominiert noch immer der Preis die Auswahl. Vielfach werden Bestangebotsausschreibungen mithilfe von Feigenblattkriterien zu verdeckten Billigstangebotsvergaben.
Der vorhandene Spielraum in Bestangebotsverfahren wird nicht genützt und wertvolle Hebelkraft für heimische Unternehmen damit vergeben.
Im neuen Vergabegesetz wird das Bestangebotsprinzip um die verstärkte Berücksichtigung ökologischer, sozialer und innovativer Merkmale bei der öffentlichen Beschaffung erweitert. Dazu zählen die fachliche Qualifikation des Schlüsselpersonals, die Beschäftigung von Facharbeitern oder die Reduktion der Umweltbelastung. „Auftraggeber müssen Qualität mehr gewichten. Nur so funktioniert ein freier und fairer Wettbewerb, in dem alle Bewerber und Bieter gleiche Chancen haben”, fordert Smodics-Neumann.
Weichen für e-Vergabe
Das neue Vergabegesetz stellt auch die Weichen für die e-Vergabe:
Öffentliche Auftraggeber werden damit zur elektronischen Abwicklung von Vergabeverfahren verpflichtet. Mehr Transparenz ist die Folge. „Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um Innovation, Technologie und Wertschöpfung in Österreich zu stärken”, erklärt Smodics-Neumann.
Quelle: Wiener Wirtschaft