Der Grundgedanke war: Privatpersonen, die eine Wohnung oder ein Haus kaufen und dafür einen Kredit aufnehmen möchten, sollten sich finanziell nicht übernehmen. Denn fallen Kredite aus, könnten auch die Banken in Turbulenzen geraten. Um dem vorzubeugen, wurden unter anderem eine maximale Beleihungsquote sowie eine Schuldendienstquote festgelegt.
Die Konsequenzen waren gravierend: Viele Menschen konnten sich nach diesen Vorgaben kein Eigentum mehr leisten, die Verkaufszahlen sanken, Neubauprojekte wurden gestoppt oder verschoben, und die Arbeitslosigkeit in der Baubranche nahm zu.
Nun zeichnet sich eine Wende ab: Die KIM-Verordnung, die Anfang August 2022 eingeführt wurde, ist bis zum 30. Juni 2025 befristet. Da das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) keine systemischen Risiken für den Bankensektor mehr erkennt, läuft sie aus.
„Wir sehen das als eine schon überfällige Entscheidung und gute Nachricht für den Wohnungsmarkt, Kaufinteressenten und die Immobilienwirtschaft. Der Wunsch nach Eigentum im Wohnen ist nach wie vor groß, damit wird es für junge Familien und Ersterwerber von Eigentum wieder leichter möglich, ihren Wohntraum zu erfüllen. Wohnen im Eigentum ist die Grundlage für Vorsorge im Alter günstig zu wohnen und Grundlage für den persönlichen Vermögensaubau. Ein erster sehr wichtiger Schritt ist getan, wir erwarten und hoffen auf weitere Maßnahmen, um die Eigentumsquote in Österreich wieder anzuheben.“
Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe Immobilientreuhänder in der Wirtschaftskammer Wien
Ganz verzichten will man jedoch nicht: Es wird erwartet, dass Banken auch künftig diese Standards einhalten. Zudem prüft das FMSG neue Leitlinien für die Kreditvergabe.