Die Erhaltung der Vielfalt der Märkte ist wichtig für die Bevölkerung und die vielen Touristen in unserer Stadt.
„Es kann nicht sein, dass Lebensmittelhändler jetzt dafür büßen müssen, dass die Gemeinde es jahrelang verabsäumt hat, die Vergabe der Marktstände nach Branchen-Ausgewogenheit zu organisieren“, meint Margarete Gumprecht, Obfrau des Wiener Lebensmittelhandels, zur Einschränkung der Nebenrechte durch die Gemeinde Wien, neuen Antragstellern eines Marktplatzes die Verabreichung von Speisen einfacher Art zu untersagen. Die Erhaltung der Vielfalt der Märkte ist wichtig für die Bevölkerung und die vielen Touristen in unserer Stadt. „Wenn sich die Gemeinde bei der Vergabe der Marktplätze nun wieder rigoroser an die Marktordnung halten will, so müssen trotzdem die Nebenrechte unter Einhaltung und Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben gewahrt bleiben. Denn, wer sich eine warme Leberkäs-Semmel bei einem Lebensmittelstand kauft, sollte diese dort auch essen dürfen.“
Bei der bisherigen Vergabe der Marktplätze hätte seitens der Gemeinde viel mehr auf die eigenen Vorgaben zur Ausgewogenheit (maximal 1/3 von Ständen mit Verabreichung von Speisen und Ausschank von Getränken) geachtet werden sollen. Den neuen Markthändlern jetzt ihre gemäß Gewerbeordnung zustehenden Nebenrechte einzuschränken, trage nicht zum Erhalt der notwendigen Handels-Vielfalt bei. „Denn erst diese Vielfalt der Handelsprodukte gibt den Märkten ihren einzigartigen Charakter mit dem lebendigen Einkaufserlebnis, dass sich Konsumenten wünschen und erwarten“, sagt Gumprecht.