Immo-Branche gegen Bestellerprinzip

31. März 2022

© Foto: Foto Weinwurm

Immo-Branche gegen Bestellerprinzip

31. März 2022

Auftraggeberprinzip“ als Alternative vorgeschlagen

Michael Pisecky, Obmann der Wiener Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, warnt vor der geplanten Änderung des Maklergesetzes, die eine Einführung des Bestellerprinzips bei der Maklerprovision bringen soll. Demnach soll künftig nur der Vermieter für die Provision aufkommen. Eine entsprechende Gesetzesnovelle ist derzeit in Begutachtung.

Tritt sie so in Kraft, fürchtet Pisecky um die Existenz hunderter Immobilienbetriebe und tausender Arbeitsplatze in der Branche. Denn in vielen Fallen werde künftig einfach gar kein Makler mehr beauftragt werden, vor allem dann, wenn es um die Vermittlung sehr gefragter und gesetzlich preisgeregelter Wohnungen geht. „In Wien betrifft das mehr als 70 Prozent der gewerblichen Mietwohnungen”, betont Pisecky.

Skepsis zu Bestellerprinzip in Deutschland

In Deutschland, wo das Bestellerprinzip bereits eingeführt wurde, ersparen sich Mieter nun zwar die Maklerprovision, dafür sei es für Konsumenten nun aber ungleich schwerer, zu einer Wohnung zu kommen. 40 Prozent der Wohnungsangebote sind laut Pisecky sofort von öffentlichen Internetportalen verschwunden. Und statt mit einem professionellen Makler müssten Konsumenten nun oft direkt mit den Vormietern verhandeln und diesen illegale Ablösen bezahlen, um überhaupt zu einer Wohnung zu kommen.

„Im Gegensatz dazu sorgen in Wien die Makler für ausreichend Transparenz, Objektivität und Qualität” – Michael Pisecky, Obmann der Wiener Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder

Alternativmodell „Auftraggeberprinzip“

Der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder hat im Herbst ein Alternativmodell präsentiert und darin ein Auftraggeberprinzip vorgeschlagen: Dabei zahlt der Mieter nur dann eine Provision, wenn er den Makler schriftlich mit der Wohnungssuche beauftragt und eine erfolgreiche Vermittlung erfolgt. In allen anderen Fallen sollten die Dienstleistungen des Maklers für den Mieter kostenlos sein.

„Wir fordern weiterhin den vorliegenden Entwurf auf ein Auftraggeberprinzip zu entschärfen und werden dafür in der nun laufenden Begutachtungsfrist alle möglichen Schritte unternehmen” – Michael Pisecky

Quelle: WK-Wien

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