Hotels, Freizeitbetriebe, Bäder und Fitnesscenter sperren wieder auf

2. Juni 2020

© Foto: iStock

Hotels, Freizeitbetriebe, Bäder und Fitnesscenter sperren wieder auf

2. Juni 2020

Die Novellierung der Lockerungs-Verordnung ist ab 29. Mai gültig

Ab Freitag, 29. Mai, macht die heimische Wirtschaft einen weiteren Schritt in Richtung rot-weiß-rotes Comeback. Dafür gibt es nun endlich die von der Wirtschaftskammer vehement eingeforderte Klarheit zu den Rahmenbedingungen.  

Weitere Branchen können aufsperren

Neben den Beherbergungsbetrieben wird auch den Freizeitbetrieben (z.B. Freizeit- und Vergnügungsparks, Sehenswürdigkeiten) sowie Bädern und Fitnesscentern das Wiederhochfahren ermöglicht. Die Novellierung der Lockerungsverordnung regelt darüber hinaus, unter welchen Voraussetzungen Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Beerdigungen), Schulungen, Aus- und Weiterbildungen wieder stattfinden können.

Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:

Freizeiteinrichtungen (z.B. Kinos, Freizeit- und Vergnügungsparks, Indoorspielplätze, Wettbüros, Casinos) dürfen wieder öffnen. Dabei gelten die allgemeinen Regeln für das Betreten von Betriebsstätten: 1-Meter-Mindestabstand, MNS-Pflicht, 10m2-Regelung

Hobby-Sport ist auch im Indoorbereich – etwa in Fitnesscentern – wieder gestattet.

  • Bei der Sportausübung gilt keine MNS-Pflicht (z.B. sind auch Teilnehmer von Yoga-Kursen nicht von der MNS-Pflicht bei Sportveranstaltungen umfasst).
  • Ein Abstand von zwei Metern ist jedoch grundsätzlich einzuhalten.
  • Der Abstand kann von Betreuern und Trainern unterschritten werden, wenn das aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

Strand- und Freibäder sowie auch Hallenbäder, Thermen oder Saunen dürfen wieder öffnen, wenn sie ausreichende Präventionsmaßnahmen gesetzt haben. Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen.

Reisebusse, Ausflugsschiffe sowie Zahnrad- und Seilbahnen können wieder Fahrten anbieten. 

  • Es gelten dieselben Regeln wie für Massenbeförderungsmittel (1-Meter-Mindestabstand und MNS-Pflicht, wobei vom Mindestabstand auch abgewichen werden kann)
  • Im Freiluftbereich von Ausflugschiffen gilt 1-Meter-Mindestabstand, eine MNS-Pflicht ist nicht vorgeschrieben.

Veranstaltungen, Schulungen sowie Aus- und Weiterbildungen können ab 29. Mai wieder stattfinden:  

  • Ab 29. Mai sind Veranstaltungen bis 100 Personen (Indoor wie Outdoor) erlaubt.
  • Ab 1. Juli dürfen Veranstaltungen bis 250 Personen Indoor und bis zu 500 Personen Outdoor abgehalten werden.
  • Ab 1. August können Veranstaltungen bis 500 Personen Indoor und 750 Personen Outdoor stattfinden.
  • Mit Sondergenehmigung sind dann auch Veranstaltungen bis 1.000 (Indoor) bzw. 1.250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (Outdoor) zulässig.
  • Hochzeiten und Begräbnisse sind wieder möglich, bleiben aber mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt.

Grundsätzlich gelten für Veranstaltungen folgende Regeln: 

Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind (z.B. Schauspieler oder Musiker), sind nicht einzuberechnen.

Generell sollen fix zugeteilte Sitzplätze vorhanden sein.

  • Bei Veranstaltungen mit fixen Sitzplätzen muss entweder 1 Meter Abstand gehalten werden oder zumindest 1 Sitzplatz frei bleiben. Wird dabei der Mindestabstand unterschritten, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Ohne fixe Platzzuweisung sind bis Ende August nur 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zulässig.

Besuche von Personengruppen sind – analog zur Gastronomie – möglich. Die Verabreichung von Speisen und Getränken (z.B. Pausenbuffets) ist unter denselben Bedingungen wie in der Gastronomie möglich.

Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern benötigen ein COVID-19-Präventionskonzept (u.a. Schulung der Mitarbeiter, Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos, Hygienevorgaben und Regelung zum Verhalten beim Infektionsfall).

Zurück zur Übersicht

Jetzt neue Kontakte knüpfen!

Erweitern Sie jetzt Ihr Wirtschafts­netzwerk in Wien.

mehr erfahren

Ähnliche Beiträge

Wiener Händler freuen sich über neue Mobilitätsmesse

Wiener Händler freuen sich über neue Mobilitätsmesse

Auf Initiative des Wiener Fahrzeughandels wird es von 16. bis 19. Jänner 2025 wieder eine Mobilitätsmesse parallel zur Ferien-Messe geben. Nach Jahren ohne größere Mobilitätsveranstaltung in Wien kehrt 2025 endlich eine wichtige Messe zurück: die „Vienna Drive“....

mehr lesen
Die Staatsoper als wichtiger Wirtschaftsfaktor

Die Staatsoper als wichtiger Wirtschaftsfaktor

Erstmals ließ die Wirtschaftskammer Wien den ökonomischen Beitrag der Staatsoper berechnen. Die volkswirtschaftlichen Effekte wurden nun präsentiert.„Die Wiener Staatsoper ist nicht nur ein kulturelles Flaggschiff Österreichs, sondern auch ein Wirtschaftsmotor. In...

mehr lesen
Grund zu Optimismus für die Wiener Wirtschaft

Grund zu Optimismus für die Wiener Wirtschaft

Europa und damit auch Österreich stecken wegen Corona, Ukraine-Konflikt und Teuerung weiterhin in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Der erwartete Aufschwung verzögert sich, und laut WIFO-Prognose wird die österreichische Bruttowertschöpfung 2024 um 0,6 % sinken. Erst...

mehr lesen