Mit 1. November tritt die vom Fachverband Hotellerie der Wirtschaftskammern geforderte Senkung der Umsatzsteuer (Ust) in Kraft.
Durch die Gesetzesnovelle wird ab diesem Zeitpunkt die Ust auf Nächtigungen und auf die damit verbundenen Nebenleistungen von 13 auf zehn Prozent gesenkt. Die Nacht von 31. Oktober auf 1. November unterliegt bereits dem reduzierten Steuersatz. Für bereits getätigte Anzahlungen für nach Inkrafttreten der Senkung gebuchte Nächtigungen und Nebenleistungen besteht die Möglichkeit der Besteuerung sowohl nach aktueller als auch nach künftiger Rechtslage. Ein gemeinsames Informationspapier vom Fachverband Hotellerie und der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) steht zur Verfügung unter: www.hotelverband.at
Quelle: Wiener Wirtschaft