Forderung nach steuerlicher Gleichstellung bei E-Autos

6. Juli 2023

© Foto: Wirtschaftsbund

Forderung nach steuerlicher Gleichstellung bei E-Autos

6. Juli 2023

Spartenobmann Heimhilcher: „Einzelunternehmen von Sachbezugsbefreiung leider ausgeschlossen“ – Online Ratgeber E-Mobilität der WK Wien unterstützt beim Umstieg vom Verbrenner- auf Elektro-Fahrzeug

Elektroautos (E-Autos) sind ein wichtiger Bestandteil für eine nachhaltige Zukunft. Von Jänner bis Mai 2023 wurden in Österreich 18.760 neue E-Fahrzeuge zugelassen. Das sind 7.000 Fahrzeuge mehr als im Vorjahr, was eine Steigerung von 69 Prozent bedeutet.

„Eine mögliche Erklärung für diesen Zuwachs könnte die Steuererleichterung für die Privatnutzung von Elektro-Firmenfahrzeugen sein. Leider ist aber der überwiegende Großteil der Unternehmerschaft – nämlich die Einzelunternehmen –von dieser Regelung bislang ausgeschlossen. Wenn die Politik hier einlenkt, würde das den Absatz von E-Fahrzeugen sprunghaft erhöhen und einen wertvollen Beitrag zur Klimawende leisten“, sagt Martin Heimhilcher, Obmann der Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Wien.

Für die Privatnutzung von rein elektrischen Firmenfahrzeugen fiel der Sachbezug auf null. Ein weiterer Steuervorteil ist, dass für private E-Fahrzeuge, die beim Arbeitgeber unentgeltlich geladen werden, für den Ladevorgang kein Sachbezug vorliegt. Allerdings gelten diese Steuervorteile bislang nur für Personen- oder Kapitalgesellschaften.

Ein-Personen-Unternehmen benachteiligt

Einzelunternehmen können diese Sachbezugsbefreiung für E-Autos nicht in Anspruch nehmen. Sie müssen die Privatfahrten versteuern. In Wien sind von dieser Benachteiligung 70.703 Ein-Personen-Unternehmen (EPU) betroffen. Das sind 59 Prozent der Wiener Betriebe.

„Die Wirtschaftskammer Wien fordert eine Gleichstellung bei der steuerfreien Verwendung von E-Autos. Auch EPU und Einzelunternehmen sollen in den Genuss kommen“, betont Heimhilcher. Gerade in der von ihm betreuten Sparte Information und Consulting gibt es einen sehr hohen EPU-Anteil in den einzelnen Fachgruppen: 68 Prozent in der Werbung und Marktkommunikation, 61 Prozent in der UBIT (Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie). An dritter Stelle liegt die Fachgruppe der Finanzdienstleister mit rund 60 Prozent.

Online-Ratgeber E-Mobilität

Den firmeneigenen Fuhrpark von Verbrennungsmotor auf Elektroantrieb umzustellen, bietet – trotz der zum Teil geringen Reichweite – viele wirtschaftliche Vorteile. Auch längere Ladezeiten können durch die Möglichkeit der Ladung am eigenen Standort den Betrieb in vielen Fällen sogar einfacher, günstiger und komfortabler machen.
Mehr zu Vorteilen und Förderungen in der Anschaffung bietet der E-Mobilitätsratgeber der Wirtschaftskammer unter – https://ratgeber.wko.at/emobilitaet/

Quelle: WK-Wien

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