Missglückte Blondierungen, Fehler bei der Dauerwelle oder einfach nur schlecht geschnitten. Wenn sich Kunden auf Pfuscher einlassen, sieht es mit Wiedergutmachung schlecht aus.
Pfuschen bedeutet, eine Tätigkeit selbstständig, also ohne Arbeitnehmer zu sein, auszuüben und ohne dafür einen Gewerbeschein gelöst zu haben. Friseure haben eine fundierte Ausbildung, wissen, wie man mit den nötigen Wirkstoffen umgeht, erkennen, welche Wünsche der Kunden erfüllbar sind und welche nicht. Sie beraten kompetent und verfügen über die entsprechenden Geräte und Produkte, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Nicht zu vergessen, dass alle Gewerbebetriebe die vorgeschriebenen Steuern und Abgaben leisten. Alle diese Aufwendungen haben aber ihren Preis. Auch in dieser Branche kann die unsachgemäße Verwendung von Mitteln gesundheitsgefährdend sein.
Gibt es nach der Behandlung Reklamationen, wenn die fertige Frisur nicht gefällt, kann der Kunde vom Friseur Nachbesserung verlangen. Wer sich in die Hände von Pfuschern begibt, hat weder Anspruch auf Gewährleistung noch auf Garantie. Pfusch ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt und sollte gemeldet werden.
Firmen A-Z:
Alle Betriebe mit Gewerbeberechtigung sind im Firmen A-Z der Wirtschaftskammern auffindbar. Es ist das aktuellste und zuverlässigste Online-Firmenverzeichnis Österreichs.
Ombudsstelle der Landesinnung:
Mitgliedsbetriebe, die ein Anliegen zu diesem Thema haben, können sich an die Innung wenden unter: ombudsstelle-friseure@wkw.at
Meldung bei Pfuscherbekämpfung:
Jede Meldung bei der Wirtschaftskammer Wien bleibt anonym und wird geprüft. Bestätigt sich der Verdacht, werden rechtliche Schritte in Zusammenarbeit mit den Behörden und dem Schutzverband gesetzt.
Pfuscherbekämpfung:
01 / 514 50 – 1539
pfuscher@wkw.at
wko.at/wien/pfuscherbekämpfung
Quelle: Wiener Wirtschaft