Endlich Fairness und Vergleichbarkeit

7. November 2018

© Fotoatelier Lore Prendinger

Endlich Fairness und Vergleichbarkeit

7. November 2018

Meister & Bachelor. Die Meisterprüfung wurde aufgewertet und ist laut Nationalem Qualifikationsrahmen jetzt dem Bachelor gleich gestellt, freut sich Maria Smodics-Neumann, Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk.

Dafür hatte sich die Wirtschaftskammer (WK) Wien seit Jahren eingesetzt: Die Qualifikation eines Meisters steht laut Nationalem Qualifikationsrahmen (NQR) nun auf der gleichen Bildungsstufe wie der Ingenieur oder der akademische Abschluss Bachelor – das heißt auf NQR-Stufe 6 (von insgesamt acht).

„Die Meisterprüfung bekommt nun endlich die Anerkennung, die sie verdient. Damit wird eine bessere Vergleichbarkeit auf nationaler und internationaler Ebene geschaffen. Die Vergleichbarkeit der beruflichen Abschlüsse wird nun erleichtert”, begrüßt Maria Smodics-Neumann, Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk der WK Wien, die Gleichstellung als „Fairness im Bildungsniveau”.

Mit dem NQR, der mit dem EQR (Europäischen Qualifikationsrahmen) verknüpft ist und sich somit an europaweit gültigen Richtlinien orientiert, werden Qualifikationen nach einem achtstufigen Kompetenzniveau nicht nur nach besuchten Schulen und Einrichtungen eingeordnet, sondern auch danach, welche Fähigkeiten man erworben hat.

Positives Signal für das Image der Lehre

„Die Gleichstellung ist ein positives Signal für unser international anerkanntes duales Ausbildungssystem. Und sie ist der richtige Weg, die Lehre aufzuwerten und somit die in Österreich dringend benötigten Fachkräfte der Zukunft zu sichern”, betont Smodics-Neumann.

Mit der NQR-Stufe 6 wird die Bedeutung des Meisters mit all seinem handwerklichen Können klar zum Ausdruck gebracht. Eine Bedeutung, die für Wirtschaft und Arbeitsmarkt schon lange gegeben ist. „Meisterprüfungen bescheinigen höchste fachliche Kompetenz, die Fähigkeit, ein Unternehmen zu gründen und Lehrlinge auszubilden”, erklärt Smodics-Neumann.

Aufbauend auf der dualen Ausbildung oder nachgeholten Lehrabschlüssen müsse allerdings auch die Weiterbildung in Richtung Meisterprüfung (und auch Befähigungsprüfung) unterstützt werden. So lautet eins der Ziele in der Zukunftsvereinbarung „Für Wien” zwischen WK Wien und Stadt Wien. „Junge Menschen müssen finanziell verstärkt dabei unterstützt werden, diesen Schritt zu gehen”, sagt Smodics-Neumann. Das Ziel lautet, dass sie – analog zu Studenten – weitgehend von Vorbereitungskurs- und Prüfungsgebühren befreit werden. Gespräche dazu mit dem waff (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) zur Weiterentwicklung seines Bildungskontos laufen bereits. 

Alte Meister, junge Helden

Die Bedeutung der Meister für die Zukunft des Handwerks steht auch im Mittelpunkt der aktuellen Herbstkampagne der WK Wien  „Alte Meister, junge Helden”: wko.at/wien/zukunfthandwerk

Der Meister im Qualifikationsregister

Was die Einordnung der Meisterprüfung auf Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens in der Praxis bedeutet.

Was sagt die Zuordnung der Meisterprüfung auf Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) aus?
Es besagt, dass der Meister über fortgeschrittene Kenntnisse in seinem Arbeitsbereich verfügt und in der Lage ist, komplexe Aufgaben auf sehr hohem professionellem Niveau selbstständig und letztverantwortlich durchzuführen und innovative Lösungsansätze zu entwickeln. Meistern wird ein hoher Handlungs- und Entscheidungsspielraumbescheinigt und die Fähigkeit, Projekte und Unternehmen zu leiten, Mitarbeiter zu führen  und Lehrlinge auszubilden.

Der Meister ist nun gleichwertig mit dem Bachelor – was bedeutet das?
Der Bachelor-Abschluss ist im NQR ebenfalls auf Niveau 6 eingeordnet. Bachelor- und Meister-Abschluss sind damit ab sofort vom Qualifikationsniveau her gleichwertig. Mit der Meisterprüfung erwirbt man aber keinen Bachelor-Titel, mit einem Bachelor-Abschluss keinen Meister-Titel.

Welche Konsequenz hat die Zuordnung?
Aus der Zuordnung auf Niveau 6 ergeben sich keine neuen bzw. weiteren beruflichen Berechtigungen. Auch ist damit nicht automatisch der Zugang zu einer Ausbildung oder Qualifikation auf Niveau 7 (z.B. Fachhochschul-Studium) verbunden. Die Zuordnung dient ausschließlich der Transparenz und Information. Die Qualifikation Meister lässt sich so auch international besser vergleichen und einordnen.

Wo wird die Zuordnung angeführt?
Die Zuordnung des Meisters im NQR wurde am 21. September 2018 veröffentlicht und wird seither auf dem Meisterprüfungszeugnis vermerkt – nur auf dem Gesamtzeugnis, nicht aber auf den Teilprüfungszeugnissen.

Kann das NQR-Niveau rückwirkend auf dem Prüfungszeugnis vermerkt werden?
Nein. Der Hinweis auf das NQR-Niveau erfolgt nur auf Meisterprüfungszeugnissen, die nach dem 21. September 2018 ausgestellt wurden. Die Kandidaten müssen zudem zumindest ein Prüfungsmodul nach diesem Datum absolviert haben. Eine Ergänzung des NQR-Niveaus auf bereits ausgestellten Meisterprüfungszeugnissen ist nicht möglich.

Gilt die Zuordnung auch für Befähigungsprüfungen?
Nein. Befähigungsprüfungen sind noch nicht dem NQR zugeordnet. Die Zuordnung gilt nur für Meisterprüfungen, die es gemäß § 94 der Gewerbeordnung in „Handwerken” bzw. „verbundenen Handwerken” gibt. Manche Gewerbe tragen zwar die Bezeichnung „Meister” im Namen, setzen aber keine Meister-, sondern eine Befähigungsprüfung voraus (z.B. Baumeister, Holzbaumeister). Für sie gilt die Zuordnung ebenso wenig wie für die Abschlüsse von Werkmeister- oder Bauhandwerkerschule.

www.qualifikationsregister.at

Quelle: Wiener Wirtschaft

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