Elga, e-card und die neue e-Medikation

22. März 2018

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Elga, e-card und die neue e-Medikation

22. März 2018

In der elektronischen Gesundheitsakte können verordnete Medikamente gespeichert werden. Die e-card ist eine Schlüsselkarte, die den Zugriff auf Elga-Daten gibt. In Wien startet diese Funktion 2019.

Die elektronische Gesundheitsakte Elga ist ein Informationssystem. Sie steht allen Bürgern, die einer Teilnahme nicht widersprochen haben, zur Verfügung. Wer sich auf Elga mit Handysignatur oder Bürgerkarte einloggt, sieht, welche Daten dort gespeichert sind. eBefunde, e-Medikation, Gesundheitsdienstanbieter wie Ärzte, Spitäler, Apotheken, etc. sind aufgelistet. Noch sind die meisten Akten leer, aber mit heuer wird die e-Medikation schrittweise in allen Bundesländern eingeführt. In Wien wird das im September 2019 sein. Und so funktioniert sie: in der e-Medikationsliste stehen ärztlich verordneten Medikamente, auch wenn sie noch nicht in der Apotheke eingelöst wurden. Die gleiche Information haben auch der jeweilige Arzt, Ambulanzen oder Spitäler, in denen man in Behandlung ist. Die Behandlungseinrichtungen haben damit die Möglichkeit, vor der Verordnung eines Medikaments zu prüfen, ob die Gefahr von Wechselwirkungen mit der bereits gelisteten Medikation besteht oder ob das Medikament schon einmal verordnet wurde. Niedergelassene Vertragsärzte sind zukünftig verpflichtet, verordnete Medikamente zu speichern. 

e-card als Schlüssel

Die e-card ist eine Signaturkarte. Auf ihr werden keine Elga-Daten gespeichert. Sie kann nach Erwerb eines entsprechenden Zertifikats auch als Bürgerkarte verwendet werden.

  • Sie ist Zugangsschlüssel zu Leistungen, für die der Karteninhaber berechtigt ist.
  • Der Zugangsschlüssel ist systemweit einzigartig – es gibt keinen „Nachschlüssel”.
  • Gestohlene oder verlorene Schlüssel werden systemweit gesperrt.
  • Sie enthält nur administrative Daten.
  • In der e-card gespeicherte sensitive Daten (kryptographische Schlüssel) werden durch Verwendung eines Prozessor-Chips durch geeignete Maßnahmen vor unerlaubtem Zugriff geschützt.
  • Der Prozessorchip ist fälschungssicher.
  • Je nach Anwendung sind unterschiedlich starke Sicherheitsstufen in sinnvoller Kombination mit der e-card (Verschlüsselungsverfahren, elektronische Signatur, Pin/Identifikationsmerkmal) implementiert.

Quelle: Wiener Wirtschaft

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