Die Reform der Entsenderichtlinie, die das Europäische Parlament am 29. Mai abgesegnet hat, soll Lohn- und Sozialdumping verhindern und fairen Wettbewerb ermöglichen. Hier die wichtigsten Neuerungen.
Ein „entsandter Arbeitnehmer” wird von seinem Arbeitgeber in ein anderes Land der Europäischen Union (EU) geschickt, um dort während eines begrenzten Zeitraums eine Dienstleistung zu erbringen. Die Entsendung von Arbeitnehmern geschieht häufig im Baugewerbe, im verarbeitenden Gewerbe und in Dienstleistungssektoren. Rechtlich geregelt ist diese Vorgehensweise in der Entsenderichtlinie, deren überarbeitete Fassung bis Mitte 2020 in allen Mitgliedsstaaten der EU gelten soll.
Gleicher Lohn für alle Branchen ab dem ersten Tag
Neu ist, dass ab dem ersten Tag der Entsendung für entsandte Arbeitnehmer die gleichen Vergütungsregelungen, Unterbringungsbestimmungen und gleicher Ersatz von Reisekosten wie für lokale Arbeitnehmer des Aufnahmemitgliedstaats gelten. Nach zwölf Monaten – auf Antrag spätestens jedoch nach 18 Monaten – findet das gesamte Arbeitsrecht des Aufnahmestaats auf den entsandten Arbeitnehmer Anwendung. Kollektivvereinbarungen müssen nicht nur wie bisher im Bausektor, sondern in allen Sektoren und Branchen auf entsandte Arbeitnehmer angewendet werden. Der Grundsatz der Gleichbehandlung mit lokalen Leiharbeitnehmern wird auch auf entsandte Leiharbeitnehmer angewandt, wodurch die derzeitigen Rechtsvorschriften über die Leiharbeit auf nationaler Ebene angeglichen werden. Für Fernfahrer gelten die neuen Vorgaben vorerst nicht. Für den Straßenverkehrssektor sollen eigene Rechtsvorschriften erarbeitet werden.
„Grundsätzlich ist die neue Richtlinie eine gute Entwicklung, aber es müssen in weiterer Folge auch Möglichkeiten zur Kontrolle geschaffen werden”, meint Josef Witke, Seniorchef eines Elektroinstallationsunternehmens in Simmering und auch WKOimBezirk-Obmann in diesem Stadtteil. Für kleine Betriebe sei der Büroaufwand, der anfällt, wenn man Arbeiter ins Ausland entsendet, groß. „Oft braucht man zusätzlich zu den nötigen Papieren für eine Entsendung ins Ausland auch Übersetzungen und Beglaubigungen. Das müssen die Österreicher jetzt ebenfalls so verlangen”, so Witke.
Unterlagen im Vorhinein verlangen
Witkes Tipp für Unternehmer, die mit ausländischen Firmen arbeiten: Alle nötigen Papiere im Vorhinein, also bevor der Arbeitnehmer sein Werk beginnt, vom Entsender zu verlangen.
In weiterer Folge soll auch die Zusammenarbeit inner halb der EU bei der Bekämpfung von Betrug verstärkt werden. Die EU-Kommission will dafür ab 2019 die „Europäische Arbeitsbehörde” (ELA) installieren.
Quelle: Wiener Wirtschaft