Änderungen der Gebrauchserlaubnis: Schreiben der Magistratsabteilung 46

18. Juni 2018

Änderungen der Gebrauchserlaubnis: Schreiben der Magistratsabteilung 46

18. Juni 2018

Viele Unternehmen erhalten derzeit ein Schreiben der Stadt Wien mit dem Hinweis, dass es zu einer Änderung ihrer Gebrauchserlaubnis für außen angebrachte Schilder und andere Werbung kommt.

Die Gebrauchsabgabe ist eine Gemeindeabgabe, die für die Benützung von Straßenraum zu privaten Zwecken zu bezahlen ist. Darüber hinaus sind nahezu alle gewerblichen Tätigkeiten auf Straßen (Fahrbahn, Gehsteig), die über die „normale” Nutzung zu Verkehrszwecken hinausgehen, bewilligungspflichtig.

Dies betrifft unter anderem das Aufstellen von Kiosken und auch die Anbringung von Werbeschildern an der Wand. Für letztere Nutzung müssen einige Betriebe in Wien nun eine neue Bewilligung einholen und angeben, seit wann die derzeitigen montierten Werbemittel bereits hängen. 

Schreiben der Magistratsabteilung

Derzeit erhalten viele Wiener Unternehmer ein Schreiben der Magistratsabteilung (MA) 46 der Stadt Wien, das darauf hinweist, dass es zu einer Änderung ihrer Gebrauchserlaubnis kommt. Hintergrund für dieses Schreiben ist eine Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2013, in der zahlreiche Tarife ein Ablaufdatum erhielten und nun mit 31. Dezember 2018 auslaufen. 

Außerdem ist für manche Nutzungen (beleuchtete Schilder) auch eine andere Behörde, die MA 28 zuständig. Von dieser auslaufenden Bewilligung betroffen sind unter anderem viele außen montierte Werbemittel.

Es gibt noch zahlreiche weitere Tarife, hier sind die wichtigsten aufgelistet:

  • Leuchtschilder/Leuchtkästen
  • Lampenreihen
  • Fahnenhalterungen
  • flach angebrachte Schilder
  • Steckschilder
  • Firmenzeichen
  • Werbefahnen
  • frei stehende Vitrinen

Was betroffene Unternehmer tun können

Damit eine aufrechte Bewilligung für die Schilder ab 1. Jänner 2019 gesichert ist, sollte rechtzeitig ein Antrag gestellt werden. Daraufhin kann die MA46 einen neuen Bescheid ausstellen bzw. die MA28 einen neuen Vertrag abschließen, der eine weitere Nutzung ermöglicht.

Damit das reibungslos klappt, sollten Betreiber

  • das Formular, das dem Schreiben der Behörde beiliegt, ausfüllen,
  • eine Kopie der Bewilligungsbescheide oder zumindest der Aktenzahl oder Geschäftszahl sowie
  • ein Foto des Geschäftslokales an die MA 46 übermitteln.

Neue Nutzung, neuer Antrag, neue Gebühr

Mit dem Ausfüllen des Formulars wird ein Antrag gestellt. Im Antrag sollten auch jene Gegenstände aufgelistet werden, die zwar schon genutzt werden, für die aber noch keine Bewilligung vorhanden ist. Betriebe müssen bei neuen und noch nicht bewilligten Nutzungen angeben, seit wann sie genutzt werden. Die Behörde kann für den Fall, dass die Werbung schon länger in Gebrauch ist, für fünf Jahre rückwirkend eine Gebühr nachverrechnen. Sollte ein Schild weniger als fünf Jahre hängen, so muss das im Antrag angegeben werden.

Schreiben besser nicht ignorieren

Was passiert, wenn das Schreiben der Behörde ignoriert wird? Zunächst hat das keine unmittelbaren Auswirkungen. Die Nutzung der Schilder erfolgt dann aber ab Jänner des kommenden Jahres ohne aufrechte Bewilligung. Die Behörde wird voraussichtlich die Betriebe vorerst erneut anschreiben.

Sie könnte aber auch strafen oder im schlimmsten Fall die nicht bewilligten Schilder, Fahnen, Lampen etc. kostenpflichtig entfernen lassen.

Fragen und Infos zum Gebrauchsabgabegesetz:
Verkehr und Betriebsstandort
01 / 51450 – 1040
gebrauchsabgabe@wkw.at
wko.at/wien/verkehrspolitik

Quelle: Wiener Wirtschaft

Zurück zur Übersicht

Jetzt neue Kontakte knüpfen!

Erweitern Sie jetzt Ihr Wirtschafts­netzwerk in Wien.

mehr erfahren

Ähnliche Beiträge

In den Ferien die Welt der Wirtschaft entdecken

In den Ferien die Welt der Wirtschaft entdecken

Die Wirtschaftskammer Wien unterstützt bzw. organisiert heuer auch selbst Kinder-Ferienwochen mit Wirtschaftsbezug. Für viele Eltern ist es alljährlich eine Herausforderung, während der Sommerferien eine gute Betreuung für ihre Kinder zu organisieren. Die...

mehr lesen
„meinkaufstadt Wien“ geht wieder on Air

„meinkaufstadt Wien“ geht wieder on Air

Witziger TV-Spot macht Lust aufs Shoppen in Wien Quizfrage: Kennen Sie das Wort „meinkaufstadt“? Die neue, regionale Dachmarke „meinkaufstadt Wien“ mit dem bereits etablierten Slogan „Wer Wien liebt, kauft in Wien ein“ geht im Juni wieder on Air. Ein amüsanter, neuer...

mehr lesen