Die angekündigte Steuerreform würde viele Österreicherinnen und Österreicher entlasten. Nun wurde fixiert, jene Entlastungsmaßnahmen, die für das Jahr 2020 geplant waren, doch umzusetzen.
(1) Entlastung niedriger Einkommen um 700 Millionen Euro durch eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge.
Entlastung geringverdienender Arbeitnehmer, Pensionisten, Selbständiger und Landwirte
- Für Arbeitnehmer ist eine Entlastung von bis zu 300 Euro/Jahr vorgesehen, für Pensionisten von bis zu 200 Euro/Jahr.
- Die Rückerstattung erfolgt einfach über die Arbeitnehmerveranlagung.
- Die Entlastung für Landwirte und Selbstständige wird über die Senkung (6,8%) der Krankenversicherungsbeiträge im Sozialversicherungsrecht erfolgen.
(2) Entlastungen und Vereinfachungen für Kleinunternehmer durch eine einfachere Pauschalierung und Bürokratieabbau.
Entbürokratisierung und Entlastung für Kleinunternehmer
- Erhöhung der Kleinunternehmergrenze (Beginn der Umsatzsteuerpflicht) von derzeit 30.000 Euro auf 35.000 Euro pro Jahr.
- Pauschalierungsmöglichkeit für Kleinunternehmer (Einkommensbesteuerung)
- Betriebsabgabenpauschale: 45% des Umsatzes
- Dienstleistungsunternehmen: 20% des Umsatzes
- Erhöhung der Grenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern (z.B. iPhone) von 400 Euro auf 800 Euro.
(3) Ökologische Anreize im Steuersystem, um dem Klimawandel effektiv entgegenzuwirken.
Maßnahmen im Umweltbereich
- Steuerliche Begünstigungen von Fahrzeugen mit geringem Schadstoffausstoß.
- Abschaffung der Eigenstromsteuer für Photovoltaikanlagen.
- Steuerbegünstigungen für Biogas, Wasserstoff und verflüssigtes Erdgas (LNG).